BGH ermöglicht Rücktritt von Lebensversicherung

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Karlsruhe. Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen haben, können davon womöglich heute noch wegen mangelhafter Belehrung über ihr Widerspruchsrecht zurücktreten. Die damals geltende einjährige Verjährungsfrist ist unwirksam, wenn Kunden Informationen über ihr Widerspruchsrecht nicht ordnungsgemäß erhalten haben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Betroffene haben aber keinen Anspruch auf die volle Auszahlung ihrer Prämien, da sie während der Laufzeit den Versicherungsschutz genossen haben. AFP/nd

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