Ausgabe Januar 2013

Billige Kleidung – und ihr Preis

Nur wenige Tage lang erhielten die katastrophalen Bedingungen, unter denen in Indien, China oder Bangladesch Kleidung für die Industrieländer hergestellt wird, die ihnen gebührende mediale Aufmerksamkeit. In einer Nähfabrik in Bangladesch, die auch für die deutschen Firmen C&A und KiK produzierte, kamen Ende November bei einem Brand mehr als hundert Frauen ums Leben. Bei einem ähnlichen Vorfall waren nur wenige Monate zuvor 259 Näherinnen in Pakistan zu Tode gekommen.

Derartige Unglücke sind bei weitem keine Einzelfälle: Laut Angaben der Regierung Bangladeschs starben in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt 414 Näherinnen durch Brände, seitdem sind mehr als hundert weitere Tote zu beklagen. Grund für die große Zahl an Bränden und die vielen Toten in Bangladeschs Textilfabriken ist die laxe Handhabung von Sicherheitsvorschriften durch die Fabrikbesitzer: Elektrokabel hängen frei im Raum, Notausgänge sind verschlossen, Fluchtwege versperrt, Feuerlöscher fehlen. Doch die Missachtung elementarer Brandschutzvorkehrungen in den Nähfabriken ist nur die Spitze des Eisbergs: Die für westliche Verbraucherinnen und Verbraucher schuftenden Frauen sind extrem schlecht bezahlt und verfügen über keinerlei arbeits- und sozialrechtliche Sicherheiten wie Arbeitsverträge, Krankenversicherung, Rente, Mutterschutz oder Urlaubsansprüche.

Die Schuld an dieser dramatischen Situation tragen vor allem der Einzelhandel und große Markenfirmen: Mit ihrer Marktmacht können die großen Handelshäuser Einkaufspreise und Lieferzeiten diktieren. Damit setzen sie die Zulieferer unter enormen Druck, den diese wiederum an die Beschäftigten weitergeben. Letztlich also werden die niedrigen Preise bei uns auf Kosten der Arbeiterinnen und Arbeiter in Asien und Osteuropa erzielt.

Für Bangladesch ist die Bekleidungsindustrie der größte Devisenbringer, rund 78 Prozent seiner Exporterlöse stammen aus diesem Bereich. Seit 1990 hat sich der Sektor stark entwickelt.[1] Inzwischen hat das Land sogar Indien als (nach China) zweitgrößten Strickwarenexporteur der Welt überholt. Selbst wenn dort die Mindestlöhne angehoben würden – was dringend nötig ist –, bliebe es immer noch mit Abstand das Land mit den niedrigsten Löhnen in der Bekleidungsindustrie weltweit: Im Schnitt verdienen die gelernten Näherinnen nicht mehr als rund 40 bis 50 Euro im Monat, eine ungelernte Arbeitskraft nur 30 Euro, während der eigentlich notwendige Basislohn zur Befriedigung der Grundbedürfnisse bei rund 116 Euro liegt, wie Berechnungen der Asia Floor Wage Campaign zeigen.[2]

Unvorstellbare Ausbeutungsverhältnisse

Die Bekleidungsindustrie in Bangladesch beschäftigt in ihren rund 5000 Fabriken gut 3,6 Millionen Menschen, etwa 87 Prozent davon sind junge Frauen, zumeist aus ländlichen Gebieten. Aufgrund geringer Schulbildung und des Arbeitsplatzmangels auf dem Land sind viele Frauen gezwungen, in die Städte zu ziehen und sich dort zu verdingen. Die Bekleidungsindustrie bietet für sie oft die einzige Möglichkeit, ein Einkommen zu erzielen. Mit diesem unterstützen viele ihre Eltern und ernähren ihre Kinder sowie ihre oftmals arbeitslosen Ehemänner.

Dabei sind sie miserablen Arbeitsbedingungen ausgesetzt: Eine Befragung von 162 Arbeiterinnen und Arbeitern aus zehn Bekleidungsfabriken, die Aldi, Lidl und KiK beliefern, förderte zutage, dass mehr als 40 Prozent der Befragten mehr als 45 Überstunden im Monat leisten.

Zusätzlich machen 21 Prozent weitere 60 bis 100 Überstunden im Monat, um einen das Überleben ihrer Familien annähernd sichernden Lohn zu erzielen. Alle werden nach einem täglich vorgegebenen Produktionsziel bezahlt. Dieses ist jedoch so unrealistisch hoch, dass es die Näherinnen an einem normalen Arbeitstag von acht Stunden unmöglich erreichen können. Aufgrund des enormen Arbeitsvolumens verlassen viele Befragten die Fabrik erst zwischen 20 und 22 Uhr, nach 12 bis 14 Stunden Arbeit.

Viele brauchen dann noch eine Stunde für den Weg nach Hause, wo sie zusätzlich die Hausarbeit verrichten. Überdies machen fast 90 Prozent der befragten Frauen Nachtschichten, etwa wenn die Verschiffung von Waren ansteht. Sie arbeiten dann bis Mitternacht ohne Unterbrechung und ohne Essen. Viele schlafen auf dem nackten Boden in der Fabrik, weil sie sich fürchten, sich nachts allein auf den Heimweg zu machen.

Weigern sie sich, Überstunden oder Nachtschichten zu machen, werden die Arbeiterinnen bestraft – etwa indem ihnen der Lohn gekürzt, der Urlaub oder die Krankschreibung verweigert wird. Einige Näherinnen müssen zur Bestrafung sogar „in der Ecke stehen“. Häufig werden sie überdies sexuell belästigt, gedemütigt und beschimpft, aus Scham reden die Frauen jedoch kaum darüber.

Der Arbeitsdruck ist so hoch, dass Frauen über 30 Jahre den Arbeitgebern bereits als zu alt gelten, um ihm standhalten zu können. Doch auch unter den jungen Arbeiterinnen sind erschöpfungsbedingte Krankheiten weit verbreitet. Im Mai 2009 wurde aufgedeckt, dass in einer Fabrik, die auch für das deutsche Unternehmen Metro produziert, eine 18jährige Frau aus Erschöpfung starb. Die Fabrikmanager ließen die Näherinnen sieben Tage und bis zu 97 Stunden pro Woche arbeiten, die von der Frau beantragte Krankschreibung verwehrten sie ihr. Dabei werden Krankheitskosten ohnehin nur in seltenen Fällen erstattet, eine Sozialversicherung steht oft nur auf dem Papier.

Auch kommt es immer wieder zu Fehlgeburten, weil schwangere Frauen keinen Schutz erhalten: Viele müssen auch im schwangeren Zustand stehend arbeiten, zusätzliche Pausen für stillende Mütter gibt es nicht. Versuchen die Frauen, sich zu vernetzen, werden sie meist umgehend entlassen, weshalb nur ein kleiner Teil der Näherinnen gewerkschaftlich organisiert ist. Die Angst, die Arbeit zu verlieren, ist zu groß. Zudem bleibt ihnen aufgrund des hohen Arbeitsvolumens kaum Zeit für gewerkschaftliche Tätigkeiten. Trotz dieser schwierigen Bedingungen sind die Gewerkschaften sehr aktiv und organisieren Sit-ins und Streiks. Sie sind allerdings in viele Gruppen zersplittert, was ihre Schlagkraft deutlich schwächt.

Zudem ist die gewerkschaftliche Arbeit sehr gefährlich: Im Juni 2009 wurden bei Zusammenstößen zwischen der Polizei und streikenden Textilarbeiterinnen zwei Menschen getötet, als die Sicherheitskräfte mit Tränengas und Gummigeschossen gegen die Teilnehmerinnen einer Protestkundgebung vorgingen, die sich gegen Lohnkürzungen richtete. Nur ein Jahr später, im Sommer 2010, kam es aufgrund der niedrigen Löhne erneut zu zahlreichen Unruhen. Die Regierung erhöhte schließlich den Mindestlohn auf 30 Euro – die Gewerkschaften hatten 50 Euro gefordert. Im Mai 2012 verlangten sie sogar subventionierte Nahrungsmittel für die Näherinnen (Reis, Linsen, Weizen, Speiseöl, Zucker), denn die Löhne reichen nicht mehr aus, um die stetig steigenden Lebensmittelpreise zu bezahlen.

Recht ohne Wirkung

Dabei enthält die geltende Rechtsordnung in Bangladesch bereits eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen: Das Land hat sieben der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert, ebenso die drei wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen mit arbeitsrechtlichen Bezügen. Seit dem Erlass des nationalen Arbeitsgesetzes im Jahr 2006 hat sich der Arbeitnehmerschutz sogar leicht verbessert. Zwar enthält es noch Schwachstellen in Hinblick auf Mindestalter und Niedriglöhne, doch das Problem besteht weniger in unzureichenden Gesetzen als in ihrer mangelnden Durchsetzung: Ungenügende Kontrollen, schwach ausgebildete rechtsstaatliche Strukturen, unterbesetzte und unterfinanzierte Gerichte, Korruption und Vetternwirtschaft sind weit verbreitet, ein wirksamer Rechtsschutz für die Betroffenen ist so nicht gewährleistet.

Auch sind die freiwilligen Verhaltenskodizes der Unternehmen und die Fabrikkontrollen (sogenannte Sozialaudits), die für grundlegende Standards sorgen sollen, in der Regel wirkungslos. Denn oft werden die Kontrollen im Vorfeld angekündigt, so dass die sonst extrem verdreckten Toiletten geputzt und der verwaiste Raum für die Kinderbetreuung hergerichtet werden können. Zugleich ist es gang und gäbe, dass nur ausgewählte Frauen mit den – oft geschmierten – Kontrolleuren reden dürfen, oder aber, dass den Arbeiterinnen unter Androhung einer Kündigung verboten wird, die Wahrheit zu sagen. Üblich ist auch die massive Fälschung von Lohnunterlagen. Die Fabrikkontrollen geben zudem nur eine Momentaufnahme wieder: Am nächsten Tag, wenn die Kontrolleure weg sind, sieht die Fabrik schon wieder anders aus. Trotz tausender Fabrikkontrollen haben sich die Arbeitsbedingungen in den globalen Zulieferketten daher nicht verbessert. Damit sich an den Produktionsbedingungen in der Modeindustrie tatsächlich etwas ändert, ist daher Druck auf die Auftraggeber im globalen Norden notwendig. Denn sie sind es, die von den niedrigen Herstellungskosten in erster Linie profitieren und so überhaupt erst zu deren Entstehen beitragen. Dennoch können sie für die Arbeitsrechtsverstöße ihrer Zulieferer bislang juristisch kaum belangt werden, denn eine extraterritoriale Rechtsprechung gibt es nicht. Unternehmen können zwar weltweit agieren, ihre Profite nach Deutschland oder in Steueroasen verschieben, aber sie können nicht für die Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen ihrer Lieferanten in Deutschland gerichtlich belangt werden.[3]

Alle Unternehmen, die in Bangladesch einkaufen, müssen daher von Verbrauchern und Politik gedrängt werden, endlich ihrer nötigen Sorgfaltspflicht nachzukommen, wie es die vom UN-Menschenrechtsrat im Juni 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen fordern. Deren Referenzrahmen umfasst drei Säulen: Erstens die staatliche Schutzpflicht, die Menschenrechte gegen Übergriffe beispielsweise von Unternehmen zu schützen; zweitens die Verantwortung von Unternehmen, Vorsorge zu treffen (diligence), damit in ihrer Lieferkette keine Arbeitsrechtsverletzungen vorkommen und drittens die Wiedergutmachung und Entschädigung für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen.

Ein wirksamer Schritt der Vorsorge durch Unternehmen wäre aktuell die Unterzeichnung des Brandschutzabkommens, das gemeinsam mit bangladeschischen Gewerkschaften und internationalen Arbeitsrechtsorganisationen Anfang 2012 erarbeitet worden ist. Bisher haben die Firmen PVH und Tchibo das Abkommen unterzeichnet. Es tritt aber erst in Kraft, wenn zwei weitere unterzeichnen, doch sowohl Zara als auch H&M verweigern dies bislang.

Druck auf die Firmen durch kritischen Konsum

Worauf es deshalb entscheidend ankommt, ist ein kritischer Konsum hierzulande. Wer einkaufen geht, sollte sich stets fragen, unter welchen Bedingungen die Ware hergestellt worden ist. Dabei geht es nicht darum, ein bestimmtes Produktionsland zu boykottieren, denn es hilft den Frauen wenig, wenn sie ihre Arbeit verlieren. Das eigene Kaufverhalten zu reflektieren, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung, um Druck auf die globalen Kleidungshersteller aufzubauen.

Dabei kann man bislang nur auf einzelne Siegel, wie das GOTS-Label oder das Fairtrade-Siegel zurückgreifen, denn ein einheitliches Siegel, das die Einhaltung sowohl von Umwelt- als auch Arbeitsstandards zertifiziert, existiert bislang nicht.[4] Auch garantiert das Fairtrade-Siegel soziale Standards nur im Baumwollanbau, die weiteren Verarbeitungsstufen (Spinnereien, Webereien, Konfektion) werden noch nicht überprüft. Zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen auch in der Konfektion verpflichten sich hingegen die Unternehmen, die Mitglied bei der Fair Wear Foundation (FWF) sind. Die FWF führt Kontrollen in den Zulieferfirmen durch, überprüft aber auch das Managementsystem des Mitglieds: ob beispielsweise dessen Einkaufspolitik es überhaupt zulässt, dass der Zulieferer fair produziert.

Allerdings gibt es nur wenige Unternehmen, die Öko- und Sozialstandards einhalten. Alle anderen Firmen könnten aber schon ein erstes Zeichen setzen, wenn sie eine bessere Bezahlung der Näherinnen sicherstellen würden. Nach Berechnung von Verdi müsste die Verbraucherin lediglich zwölf Euro-Cent mehr pro Kleidungsstück zahlen,[5] damit eine Näherin rund 50 Euro zusätzlich erhalten könnte. Denn die Lohnkosten machen nur ein Prozent des Verkaufspreises aus.

Obwohl Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften – etwa in der Kampagne für Saubere Kleidung – die Bundesregierung schon lange zum Handeln auffordern, hat diese bisher nichts unternommen, um die Anforderungen an die Bekleidungsindustrie zu erhöhen, etwa dadurch, dass sie Unternehmen verpflichtet, einmal im Jahr über die Auswirkungen ihrer Geschäfte auf Mensch und Umwelt zu berichten. Dafür müssten diese auch die Subunternehmer, also die gesamte Lieferkette, kontrollieren. Die Bundesregierung aber setzt weiterhin auf Freiwilligkeit und will Unternehmen nicht verpflichten, Berichte zu schreiben.

Damit sich die fatale Situation der Näherinnen in Bangladesch ändert, bleibt nur eines zu hoffen: dass die öffentliche Empörung endlich zu einem Umdenken der Verbraucher wie auch der politisch Verantwortlichen führt.

 

[1] Vgl. Mc Kinsey, Bangladesh’s ready-made garments landscape: The challenge of growth, Frankfurt 2011, www.mckinsey.de.

[3] Diese Gesetzeslücke hat John Ruggie, der ehemalige Sonderbeauftragte für Wirtschaft und Menschenrechte von Kofi Annan, in seinem Bericht für die UN-Menschenrechtskommission sehr eindrücklich offengelegt. Vgl. Elisabeth Strohscheidt, Die UN-Leitprinzipien zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, in: Gisela Burckhardt (Hg), Mythos C$R. Unternehmensverantwortung und Regulierungslücken, Bonn 2011, S. 37-42.

[4] Vgl. die Siegelübersicht auf www.femnet-ev.de.

[5] Vgl. Annette Jensen, Zwölf Cent für ein besseres Leben, in: „Verdi Publik“, 7/2012, www.publik.verdi.de.

Aktuelle Ausgabe Mai 2024

In der Mai-Ausgabe analysiert Alexander Gabujew die unheilige Allianz zwischen Wladimir Putin und Xi Jinping. Marion Kraske beleuchtet den neu-alten Ethnonationalismus und pro-russische Destabilisierungsversuche auf dem Balkan. Matthew Levinger beschreibt, wie Israel der Hamas in die Falle ging. Johannes Heesch plädiert für eine Rückbesinnung auf die demokratischen Errungenschaften der jungen Bundesrepublik, während Nathalie Weis den langen Kampf der Pionierinnen im Bundestag für mehr Gleichberechtigung hervorhebt. Und Jens Beckert fordert eine Klimapolitik, die die Zivilgesellschaft stärker mitnimmt.

Zur Ausgabe Probeabo

Weitere Artikel zum Thema

Justiz ohne Integrität?

von Gerd Hankel

Die Klage Südafrikas wegen möglicher, von Israel begangener Völkermordverbrechen im Gazastreifen zeigt schlaglichtartig, wie umstritten internationale Strafgerichtsbarkeit ist. Denn dann handelt es sich um Verbrechen „von internationalem Belang“, die aufgrund ihrer Schwere so gut wie niemanden, der von ihnen erfährt, gleichgültig lassen.