Ausgabe März 2013

Der Kult um den Colt, 2. Teil

Die Lizenz zum Töten – als Bürgerrecht

Die sozialen, wirtschaftlichen und demographischen Erschütterungen der sogenannten Rekonstruktionsäranach dem US-amerikanischen Bürgerkrieg und das darauf folgende Industrialisierungszeitalter vermehrten die Zahl der Motive sozialer Gewaltsamkeit. Die Industrialisierung bedrohte Status und Wohlfahrt von Arbeitern und Bauern. Die Unzufriedenheit der Arbeiter beschwor in den Augen von Geschäftsleuten und Konservativen revolutionäre Gefahren herauf. Zudem stellte die demographische Revolution – infolge der neuen Einwanderungswellen und der Binnenmigration von Afroamerikanern aus den Südstaaten – die sozialen Hierarchien und die Traditionen der amerikanischen Kultur in Frage.

Auf lokaler wie auf nationaler Ebene reagierten Meinungsführer und Politiker mit dem Plädoyer für einen neuartigen Umgang mit der Gewalt im amerikanischen Alltag. Sie forderten stärkere Zwangsmaßnahmen gegen die neuen Kräfte der Unordnung – von der Einschränkung des Wahlrechts der Einwanderer und ethnischer Minderheiten bis zu vermehrten Militäreinsätzen gegen die organisierte Arbeiterbewegung.

Waffenhersteller wie Colt nutzten die neuen Technologien dieses Industriezeitalters dazu, mehr und billigere Schusswaffen zu produzieren und diese mit Hilfe der neuen Massenmedien zu vermarkten – durch Werbeanzeigen, die mal die Angst vor Verbrechen und sozialem Aufruhr, mal den Mythos des Wilden Westens heraufbeschworen.

Um die Jahrhundertwende, 1899/1900, war es schon so normal, Waffen zu tragen, dass die Kataloge des Versandhauses Sears-Roebuck Konfektionshosen mit eingenähten Pistolentaschen von der Stange anboten. Nichtsdestotrotz besaßen die meisten Amerikaner damals noch keine Pistole. Es waren allerdings immerhin – im Vergleich mit Europa – so viele, dass europäische Reisende den privaten Waffenbesitz als eines der hervorstechenden Merkmale des amerikanischen Alltags anführten.[1]

Der breiteren Öffentlichkeit verkauften die Produzenten ihre Pistolen in einem Zeitalter der Angst als Selbstschutzmittel. Den Regierungen und Unternehmen hingegen boten sie eine neue Waffe an: das Maschinengewehr. Mit ihm erlangte das Prinzip des Colt-Revolvers – die „Serienproduktion“ von Feuerkraft – eine neue Qualität. Das Maschinengewehr ermöglichte es, einen konventionell bewaffneten Mob niederzumachen – selbst wenn dieser über Colt-Revolver verfügen sollte.[2]

Die Modernisierung des Vigilantentums

Gleichzeitig kam es zu einer Modernisierung des Vigilantentums, einer Form sozialer Gewaltanwendung, deren Wurzeln man in der Kolonialperiode Amerikas verortet hat. Der Colt-Revolver befähigt die Wenigen, die Vielen zu töten. Die „progressive“ Version der Vigilantenideologie erteilt den Wenigen die moralische Lizenz dazu.

Unter Vigilantismus versteht man die außergesetzliche Anwendung tödlicher Gewaltmittel durch einen Zusammenschluss von Privatpersonen, um bestimmte politische oder gesellschaftliche Ziele durchzusetzen. Vigilanten- oder „Regulatoren“-Bewegungen entstanden im Verlauf der Besiedlung des amerikanischen Westens vor 1850 immer wieder. Daneben gab es zwei städtische Vigilanten-Bewegungen, die bedeutsame politische Ziele verfolgten: das abolitionistische Vigilance Committee im Boston der 1850er Jahre und die Vigilanten des Jahres 1856 in San Francisco. Doch erst nach 1865 entwickelten sich Vigilantenorganisationen zu wichtigen Faktoren unterschiedlichster sozialer Konflikte – für gewöhnlich mit der finanziellen Unterstützung lokaler Eliten oder Geschäftsleute, gelegentlich auch gefördert von Justiz- oder Regierungsbehörden.

Eine moderne Spielart des traditionellen Vigilantismus bestand im Auftauchen professioneller „Detektive“. Diese ließen sich anheuern, um Arbeiter- oder Kleinbauernorganisationen zu zerstören oder einzuschüchtern oder „Unruhestifter“ zu ermorden. Die größten Bürgerwehraktivitäten entfalteten der Ku-Klux-Klan und vergleichbare Organisationen während der sogenannten Reconstruction-Periode, der „Jim Crow“-Ära der Rassentrennung und dann erneut in der Zeit der Bürgerrechtsbewegung. Aber bürgerwehrartige Bewegungen richteten sich auch gegen den politischen Apparat einer Stadt – so 1856 in San Francisco – oder etwa gegen asiatische Einwanderer (1850-80); es gab sie in Bodenbesitzkonflikten und in Range Wars, „Kriegen“ um Wasser- oder Weiderechte wie dem „Mussel Slough“-Konflikt 1880 und dem Johnson County War 1892; und auch gegen Gewerkschaften kamen in Zeiten großer ökonomischer und sozialer Auseinandersetzungen (1874-77, 1885-95, 1903-25) Vigilanten zum Einsatz.[3]

Vom Krieg auf den Straßen zum Krieg der Bilder

Als die Jahrhundertwende auch die Anfänge der modernen Massenmedien mit sich brachte – besonders den Spielfilm – griffen volkstümliche Autoren wie Zane Grey oder Owen Wister und frühe Filmemacher wie D. W. Griffith und W. S. Hart auf vigilantische Gewaltakte der jüngeren Vergangenheit zurück. Mit ihrer Hilfe schufen sie Bilder und Erzählweisen, welche die massenkulturelle Mythologie Amerikas im 20. Jahrhundert begründeten.

Wenn heutige „Gun-Rights“-Bewegungen – wie die Schusswaffenproduzenten, die NRA oder andere Waffenlobbys – für die schrankenlose Privatisierung der Feuerkraft eintreten, berufen sie sich sowohl auf die Mantras des spätviktorianischen Laissez-faire-Kapitalismus als auch auf die heroische Mythologie der klassischen Jahrhundertwende-Vigilanten. Ersteres ermöglicht es ihnen, die Waffengesetzgebung auf Fragen der Eigentumsrechte zu reduzieren. Letzteres jedoch, der Appell an Vigilanten-Traditionen, popularisiert ein politisches Handlungsmuster, welches – konsequent verfolgt – den inneren Frieden der Nation ernstlich bedroht.

Die Quintessenz des Vigilantentums besteht in der Vorstellung, die Bürgerfreiheit beruhe letzten Endes auf dem Recht und der Befähigung des einzelnen Bürgers, sich auch gegen die Vertreter einer gewählten Regierung privat zu bewaffnen und zu verteidigen. Angesichts der zahlenmäßigen Überlegenheit der staatlichen Seite und ihrer größeren Feuerkraft wäre ein solches Recht jedoch gegenstandslos, sofern der Einzelne keine technisch fortgeschrittenen Waffen besitzen dürfte. Aus diesem Grunde handelt es sich bei den Waffen, für die ihre Hersteller werben und welche die Waffenlobby der Regulierung zu entziehen sucht, nicht bloß um Jagdgewehre oder die 9mm-Pistole des Ladenbesitzers, sondern auch um Militärwaffen, mit denen man in kürzester Zeit sehr viele Menschen töten kann. Zu den attraktivsten Waffen, die in den 1990er Jahren auf den Markt kamen, zählen sogenannte Street Sweepers“ („Straßenfeger“) und Pocket Rockets – großkalibrige Hochgeschwindigkeitsgeschosse – sowie panzerbrechende Cop-Killer-Munition, die ursprünglich für das Militär entwickelt wurde.

Das „Recht“, das hier installiert werden soll, ist nichts anderes als die Ermächtigung von Privatleuten, soziale Kriege vom Zaun zu brechen. Diese richten sich gegebenenfalls auch gegen „staatliche Tyrannei“ in Gestalt des FBI oder des Bureaus of Alcohol, Tobacco and Firearms (BATF) – oder gegen ganze Bevölkerungskategorien, die man als „gefährlich“ für die öffentliche Sicherheit einstuft. Die Angst vor Verbrechen und Rassenunruhen spielt sowohl in den Werbekampagnen der Schusswaffenhersteller als auch in den Polemiken der Waffenlobby eine herausragende Rolle.[4] Der NRA-Sprecher Fred Romero sagt es unverblümt: „Der Zweite Zusatzartikel der Verfassung ist nicht dazu da, die Interessen von Jägern, Sportschützen und Casual Plinkers [Leuten, die zum Spaß auf Gelegenheitsziele wie Dosen oder Flaschen schießen – d. Übs.] zu wahren [...]. Der Zweite Zusatzartikel ist dazu da, ein Machtgleichgewicht zu gewährleisten. Er ist buchstäblich eine geladene Pistole in den Händen des Volkes, die auf die Köpfe der Staatsmacht zielt.“[5]

Seit einigen Jahren haben NRA-Sprecher die vigilantischen Töne ihrer Rhetorik etwas gedämpft, obwohl Charlton Heston noch das BATF herausforderte, es möge nur kommen, seine Flinte bekomme es nur über seine Leiche. Die Ängste, mit denen die NRA spielt, sind die beiden Klassiker des Vigilantentums: Die Furcht davor, von Angehörigen der Unterschicht persönlich angegriffen zu werden, und vor einer Bedrohung vitaler Eigeninteressen durch Vertreter der Staatsmacht.[6] Andere Organisationen jedoch leben ihre Vigilantenphantasien offen aus, so etwa wenn die Montana Freemen oder die Militia of Montana sich wie Miliztruppen aufführen. Auch die diversen „Gewohnheitsrechts“-Sekten operieren in der Regel als organisierte Vigilanten und setzen ihre Waffen ein, um andere in ihrer Umgebung einzuschüchtern – für gewöhnlich, um sich irgendeinen Vorteil oder Straffreiheit zu verschaffen. Da geht es um Steuer- oder sonstige Schulden, um Grenzziehungskonflikte mit Nachbarn oder dem Bureau of Land Management oder etwa darum, sich über staatliche Regelungen hinwegzusetzen oder missliebige Politikentscheidungen zu bekämpfen – beispielsweise schulische Integration oder Gesetze gegen Gewalt in der Ehe oder Kindesmissbrauch.

Weiße Suprematisten, die sich unter Markenzeichen wie Aryan Nations, WAR, Christian Identity, World Church of the Creator, Phineas Priesthood oder The Order organisieren, betrachten sich selbst als Revolutionäre und verüben auch Terroranschläge. Doch es handelt sich eben ganz im Sinne des Vigilantentums um Privatunternehmungen, von charismatischen Gründungsfiguren angeführt oder um eine einzelne, der Gesellschaft entfremdete Familie herum gruppiert, deren Sicherheit von dem Schutz einer bestimmten Örtlichkeit abhängt.

Recht statt Gewalt

Die Überzeugungen und Praktiken, aus der die Gewaltsamkeit amerikanischen Typs erwächst, wurzeln tief in der Kultur des Landes. Jeder Reformversuch muss dieser Tatsache Rechnung tragen und berücksichtigen, dass ein Wandel nicht leicht und nicht überall gleichzeitig zu erreichen sein wird. Die Geschichte zeigt aber, wo die Ansatzpunkte unseres kulturellen Systems liegen, an denen sich entscheidet, wie wir mit Gewalt umgehen.

Worauf es entscheidend ankommt, ist das Rechtswesen. Das Öffentliche Recht ist eine Art Register geltender Werte, auf lokaler ebenso wie auf nationaler Ebene. Zugleich aber kann es als Dreh- und Angelpunkt des Wandels im öffentlichen Bewusstsein fungieren. Die Regeln, die das Duell, die Vigilanten- oder die „Jim Crow“-Justiz bestimmten, hätten sich nicht verfestigen können, wären sie nicht – in der entsprechenden Ausgestaltung des Rechts auf Selbstverteidigung – gesetzlich anerkannt, toleriert oder durch gerichtliche Nichtverfolgung abgesichert worden.

In den letzten Jahren haben nun aber sowohl Veränderungen auf gesetzlicher Ebene als auch strengere Durchführungsmaßnahmen zu einem bemerkenswerten Wandel zweier besonders tief verankerter kultureller Muster geführt: in Sachen ethnischer oder sexueller Diskriminierung sowie in Sachen Trunkenheit am Steuer. In beiden Fällen hat eine Reihe legislativer und justizieller Entscheidungen sowie deren konsequentere Durchsetzung klargestellt, dass „die Gesellschaft“ – vertreten durch ihre gewählten Organe – sowohl Diskriminierung als auch Trunkenheit am Steuer nicht länger als Kavaliersdelikte, sondern als Verbrechen betrachtet.

Gegen die amerikanische Kultur der Gewaltsamkeit ließe sich auf die gleiche Weise angehen. Wir müssten die Gewichtsverteilung bei der Verbrechensbewertung ändern und Gewaltverbrechen strenger als heute beurteilen. (Noch immer kommt es vor, dass kleine Drogendealer länger inhaftiert bleiben als Vergewaltiger oder Leute, die wegen Körperverletzung oder Raub einsitzen.)

Die ungehinderte Vermarktung von Schusswaffen müsste reguliert und auf eine Weise eingeschränkt werden, die der öffentlichen Sicherheit dient. Ein 2001 veröffentlichter Bericht über Jugendgewalt belegt, das selbst die bisherigen, rudimentären Bemühungen um eine Regulierung und Einschränkung des Schusswaffenbesitzes durchaus Wirkung zeigten: Obwohl das Ausmaß jugendlicher Gewalttätigkeit insgesamt hoch geblieben war, ging der Anteil der Fälle mit tödlichem Ausgang zwischen 1994 und 2001 wesentlich zurück – eine Veränderung, die sich auf „verminderten Gebrauch von Feuerwaffen“ zurückführen lässt.[7]

Während eine „vollständige Abrüstung“ weder möglich noch wünschenswert ist, sollte es jedoch bei Waffen, die für den Kriegseinsatz und weder für Jagd oder Selbstschutz bestimmt sind, zu drastischen Einschränkungen kommen – sowohl was ihre private Vermarktung als auch was den Besitz solcher Waffen angeht. Alle derzeit in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen sollten registriert werden. Derartige Gesetze würden den Privatbesitz von Waffen, die dazu bestimmt sind, Menschen zu töten, und damit letztlich das Töten selbst moralisch ächten.

Wir müssen die Erkenntnis herbeiführen, dass Rechtssystem und gelebte Demokratie den Bürgern Amerikas die besten, ja die einzig gangbaren Wege zur Überwindung all der Formen von Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit eröffnen, unter denen sie leiden. Wenn wir als Individuen uns auf unsere eigenen Schusswaffen als Gleichmacher verlassen sollen, dann werden wir statt eines Rechtsstaates die Willkürherrschaft bewaffneter Menschen bekommen. Unter einem solchen System endet unsere individuelle Gleichheit in dem Augenblick, in dem wir auf jemanden stoßen, der rücksichtsloser als wir ist und schneller zieht. Die Essenz der Politik dürfte sich dann bald darauf reduzieren, welcher Konzern die tüchtigsten, furchteinflößendsten Revolverhelden anzuheuern versteht.

Nachtrag im Dezember 2012

Die vorliegende Abhandlung ließe sich in vieler Hinsicht ergänzen, wenn man die Entwicklung seit ihrer Entstehungszeit – gegen Ende der zweiten Amtsperiode Bill Clintons – in die Darstellung einbezöge. Im Schatten des Schulmassakers von Newtown scheinen mir vor allem zwei Hinweise wichtig.

Erstens, die Notwendigkeit zwischen der „gewöhnlichen Gewalt“ des amerikanischen Alltags, besonders der großen Städte, und der „außergewöhnlichen Gewalt“ solcher Massenerschießungen wie in Newtown klar zu unterscheiden.

Die erstgenannte kommt in der hohen Zahl der Mordopfer unter Armen und Minderheiten zum Ausdruck. Um sie zu überwinden, müssen wir uns mit den grundlegenden und vorherrschenden Ursachen sozialer Verzweiflung und sozialer Gewalt in der amerikanischen Gesellschaft auseinandersetzen. Zugleich aber müssen wir unsere Anstrengungen auf zwei Feldern verstärken: der Unterrichtung über gewaltlose Konfliktbewältigung und der Einschränkung des Zugriffs auf illegale Feuerwaffen.

Das Problem der „außerordentlichen Gewalt“ tritt verstärkt seit den 1990er Jahren in Erscheinung – und in dieser Form der Gewalttätigkeit übertreffen die USA alle vergleichbar entwickelten Länder. Seit dem Amoklauf von Columbine (1999) gab es in den Vereinigten Staaten 30 derartige „Massenerschießungen“ (mit 5 oder mehr Opfern), sieben davon allein im Jahre 2012. Zu den schlimmsten zählen dabei das Kinomassaker in Aurora/Colorado (12 Tote, 58 Verwundete) und das von Newtown (26 Tote, darunter 20 Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren). Auf diesem Felde muss den Munitionsarten und -mengen sowie den Stückzahlen und Typen der Schusswaffen, die verkauft und/oder über die verfügt werden kann, verstärkte Aufmerksamkeit gelten.

Der zweite Aspekt hat mit der Vorstellung einer Gun Culture, einer Schusswaffenkultur, zu tun. Schusswaffen spielen in der Kultur unseres Landes als Symbol wie als Gebrauchsgegenstand eine herausragende Rolle. Das gilt auf unterschiedliche Weise und in interschiedlichem Maße auch für eine ganze Reihe regionaler, ethnischer und urbaner Subkulturen.

Aber die Fetischisierung von Kriegswaffen und einer nicht zu rechtfertigenden Feuerkraft ist das Produkt einer politischen Bewegung. Diese Bewegung wird von der Begierde der extremen Rechten ideologisch beflügelt, alles und jedes zu privatisieren. Zugleich ist sie dieser auch symbolisch und institutionell verbunden. Als wichtigste Stimme dieser Bewegung fungiert zwar die National Rifle Association, aber die Gun Owners of America vertreten sogar noch extremere politische Ansichten. Obwohl die Gun-Rights-Extremisten für sich genommen in der Minderheit sind, selbst in der NRA, verhilft die tiefe politische Spaltung des Landes in zwei annähernd gleich starke Lager ihnen zu erheblichem Einfluss. Zudem finden ihre Vorstellungen angesichts der individualistischen und libertären Züge der amerikanischen Kultur über die Reihen der Bewegung hinaus Anklang.

Ideologisch profitieren sie von der Verbreitung des Mythos, dass Schusswaffen in Privatbesitz als wirksamer Schutz vor der Gefahr staatlicher Tyrannei gedient haben und dienen. Zudem behaupten sie, dass „fremdartige“ Elemente wie Sozialisten und Nichtweiße das „echte Amerika“ und die „echten Amerikaner“ überschwemmen und unterdrücken oder gar zu zerstören drohen. Die Ausbreitung politischer Hassreden verstärkt ethnische und soziale Ängste, wodurch eine Atmosphäre unversöhnlicher Feindschaft entsteht, die natürlich den gefühlten Bedarf an Selbstverteidigungswaffen – und Kriegswaffen! – plausibler macht.

Man erinnere sich der Gegner des Affordable Care Act [des auch „Obamacare“ genannten Krankenversicherungsgesetzes von 2010 – d. Übs.], die sich in Werbeanzeigen auf den Zweiten Zusatzartikel der Verfassung beriefen und „Second Amendment remedies“ forderten. Ihre Argumentation ist historisch falsch und rechtlich absurd. Das Second Amendment begründet kein Recht, gegen die Autorität des Rechtsstaats zu rebellieren oder sich dessen rechtmäßigen Vertretern zu widersetzen. Ebenso wenig verpflichtet die Verfassung den Staat, individuelle oder gemeinschaftliche Rechte von Individuen oder Gruppen zu akzeptieren oder zu schützen, die diese angeblich autorisieren, zu rebellieren oder Waffen zu horten, um sich auf Rebellion oder Widerstand vorzubereiten. Bis zum heutigen Tage haben es aber weder die Geschichte, noch Logik oder Gesetze vermocht, die Rahmenbedingungen des Diskurses zu wandeln, den diese Bewegung uns – bislang erfolgreich – aufzwingen möchte.

Ende des zweiten und letzten Teils. Den ersten Teil finden Sie in der Februarausgabe der „Blätter“. Die Übersetzung stammt von Karl D. Bredthauer.

  

*Der Originalbeitrag erschien erstmals in Bernard Harcourt (Hg.), Guns, Crime, and Punishment. New York 2003. Nach dem Amoklauf eines 20jährigen Mannes an einer Grundschule in Newtown im US-Bundesstaat Connecticut im Dezember 2012 hat der Autor den Text aktualisiert. Wir danken Richard Slotkin für die freundliche Abdruckgenehmigung.

[1] Vgl. Lee Kennett und James L. Anderson, The Gun in America: The Origins of a National Dilemma, Westport 1975, Kapitel 6; Michael A. Bellesiles, The Origins of Gun Culture in the United States, 1760-1865, in: „The Journal of American History”, 3/1996, S. 425-455. Zur Geschichte des Milizwesens und dessen Bezug zur Schusswaffengesetzgebung vgl. Lawrence Delbert Cress, An Armed Community: The origins and Meaning of the Right to Bear Arms, in: „The Journal of American History”, S. 22-42; Robert Reinders, Militia and Public Order in Nineteenth Century America, in: „Journal of American Studies“, 1/1977, S. 81-102; Kennett/Anderson, a.a.O., S. 73-76 ; Stephen P. Halbrook, A Right to Bear Arms: State and Federal Bills of Rights and Constitutional Guarantees, New York 1991, insbes. S. 110 des Epilogs; Allen R. Millett und Peter Maslowski, For the Common Defense: A Military History of the United States of America, New York 1984, S. 247-249, 312-314; John K. Mahon, History of the Militia and the National Guard, New York 1983; Richard Slotkin, Gunfighter Nation, Kapitel 5, New York 101998.

[2] John Ellis, The Social History of the Machine Gun, New York 1975, S. 21-29, 42-45, und Kapitel 4; Phil Patton, Made in USA: The Secret Histories of the Things that Made America, New York 1991, Kapitel 3, insbesondere S. 46.

[3] Slotkin, a.a.O., Kapitel 5; Richard M. Brown, Strain of Violence, New York 1975, Teil III.

[4] Vgl. beispielsweise Wayne LaPierre, Guns, Crime, and Freedom, Washington 1994, Kapitel 17.

[5] Zit. nach Josh Sugarmann, National Rifle Association: Money, Firepower, Fear, Washington 1992, S. 14.

[6] Zum Thema NRA und Waffenlobby vgl. Osha Gray Davidson, Under Fire: The NRA and the Battle for Gun Control, New York 1993; Sugarmann, a.a.O., S. 14. und aus der Feder des NRA-Sprechers Wayne LaPierre selbst: LaPierre, a.a.O..

[7] Youth Violence: A Report of the Surgeon General (2001), Executive Summary, www.ncbi.nlm.nih.gov.

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