Das Menschenrecht auf Nahrung – und der Irrweg der Tafelbewegung
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„Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen“. Mit diesen markigen Worten brachte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder vor nun bald zehn Jahren, nämlich am 14. März 2003, seine Agenda-2010- und Hartz-IV-Politik im Bundestag auf den Punkt. Seither wurde die deutsche Exportrate in erstaunlichem Maße gesteigert – immer zu Lasten auch der europäischen Konkurrenten; gleichzeitig wurden Löhne und Gehälter dramatisch gesenkt – mit erheblichen Folgen für den „gesellschaftlichen Zusammenhalt“, wie es die jüngste Vorlage des Armuts- und Reichtumsberichts aus dem Hause von der Leyen treffend zum Ausdruck brachte (allerdings nur vor ihrer „Glättung“ durch das Bundeswirtschaftsministerium Philipp Röslers).
Die Bundesrepublik verfügt zwar über einen ausgebauten Sozialstaat und eine lange Tradition der sozialen Sicherung, die für nicht wenige Staaten vorbildlich ist. Dennoch hat die Armut in diesem reichen Land in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
Bereits 2011 warf der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Deutschland gewichtige Verfehlungen und Versäumnisse bei der Umsetzung des Sozialpakts zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (IPwskR) vor.