Bild: Wikimedia (CC BY-SA 2.0)
Die Neonaziszene steht unter Druck: Die eher zufällige Aufdeckung des für zehn Morde verantwortlichen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) im Herbst 2011 setzte die Sicherheitsbehörden massiv unter Zugzwang. Doch anstatt in den betroffenen Behörden konsequenter durchzugreifen, um die Ursachen des eigenen Versagens zu beseitigen, diskutierten Politik und Gesellschaft reflexartig über ein Verbot der NPD.
Dabei war ein erster Anlauf, der mitgliederstärksten rechtsextremistischen Partei juristisch den Garaus zu machen, 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Für drei der sieben Richter stellte der Umstand, dass die NPD-Führungsgremien mit „V-Männern“ durchsetzt waren, ein nicht mit dem Rechtsstaat zu vereinbarendes Verfahrenshindernis dar. Diese Klippe versuchten die Landesinnenminister zu umschiffen, indem sie in den vergangenen Jahren ihre Spitzel „abschalteten“ und eine Materialsammlung zusammenstellen ließen, die sich überwiegend aus öffentlichen Quellen speist. Trotzdem bleibt der erneute Gang nach Karlsruhe eine höchst unsichere Angelegenheit. Während neben den SPD-geführten Landesregierungen die Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), und Bayern, Joachim Herrmann (CSU), für einen zweiten Verbotsantrag stritten, zeigten sich einige ihrer Unionskollegen skeptisch.