Ein Neuanfang für Nichtversicherte

Neue Regelung bei der Krankenversicherung seit 1. August 2013

  • Lesedauer: 2 Min.
In der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (GKV und PKV) haben sich Beitragsrückstände von insgesamt über fünf Milliarden Euro angesammelt. Die erhöhten Säumniszuschläge in der GKV - im Jahr immerhin 60 Prozent - haben das Problem der Beitragsrückstände noch verschärft.

Insbesondere freiwillig versicherte Selbstständige stehen bei den gesetzlichen Krankenkassen hoch in der Kreide. In der PKV haben sich die geltenden Regelungen, den Vertrag ruhend zu stellen und die Leistungen auf Notfallniveau herabzusetzen sowie nach Ablauf eines Jahres den Tarifwechsel in den Basistarif zu vollziehen, auch nicht als zielführend erwiesen.

Seit 2009 besteht für alle im Inland lebenden Personen eine Pflicht zur Krankenversicherung. Eine Kündigung seitens der GKV oder der PKV wegen Beitragsrückstand ist ausgeschlossen.

Gerade junge Selbstständige, die sich bei Geschäftsgründung übernommen haben, machen nach den Erfahrungen der Verbraucherschützer in der PKV das Gros der Nichtzahler aus. Schnell läuft ein kaum mehr abzutragender Schuldenberg in Höhe fünfstelliger Beträge auf.

Bisher mussten viele von ihnen in den »Basistarif«, der teuer ist und Leistungen auf GKV-Niveau bietet, wechseln. Viele konnten sich dies jedoch nicht leisten, vor allem Selbstständige mit geringem oder schwankendem Einkommen.

Neu versichert - ohne Nachzahlungen?

Seit dem 1. August 2013 können sich Personen, die bisher keine Krankenversicherung haben, wieder versichern, ohne mit hohen Nachforderungen der Krankenkassen rechnen zu müssen. Die Nachzahlungen werden allen erlassen, die bis zum 31. Dezember 2013 eine Krankenversicherung beantragen.

Grundlage dafür ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15. Juli 2013. Für Beitragsschuldner wird ein neuer »Notlagentarif« eingeführt, der deutlich günstiger sein soll und trotzdem die Versorgung bei akuten Krankheiten sicherstellt.

Dieser Tarif soll außerdem die Rückkehr in den vorherigen »Normaltarif« ermöglichen, sobald die Rückstände nachgezahlt sind. Auch Menschen, die gar nicht krankenversichert sind und sich nur privat versichern können - etwa weil sie zuletzt privat versichert waren oder weil sie als Selbstständige oder Freiberufler in der GKV nicht versicherungspflichtig sind - soll der Zugang erleichtert werden. Ihnen wird der Prämienzuschlag - das Äquivalent zur Säumnisgebühr bei GKV-Versicherten - erlassen, wenn sie bis Ende des Jahres 2013 einen Versicherungsvertrag abschließen.

Wer GKV-Beitragsschulden hat, sollte ab jetzt genau prüfen lassen, welcher Teil davon auch nach der neuen Rechtslage bezahlt werden muss.

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