Frauen in El Salvador kämpfen gegen Kriminalisierung von Abtreibung

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Frauenrechtsaktivistinnen in El Salvador
Frauenrechtsaktivistinnen in El Salvador

San Salvador. In El Salvador sind 129 Frauen zwischen den Jahren 2000 und 2011 unter dem Vorwurf abgetrieben zu haben, vor Gericht gestellt wurden. Das berichtet die britische Tageszeitung The Guardian. 49 der Frauen wurden zu langen Haftstrafen von bis zu 30 Jahren verurteilt – 23 von ihnen wegen Abtreibung und 26 wegen Mordes. Zur Zeit sind 17 Frauen in Haft, die Fehlgeburten und andere Schwangerschaftskomplikationen erlitten hatten, die zum Tod des Kindes geführt hatten. Dessen ungeachtet seien sie wegen Abtreibungen verurteilt worden. Die Zahlen wurden von der Frauenrechtsorganisation "Bürgerlicher Zusammenschluss für die Straffreiheit bei Abtreibung" (Agrupación Ciudadana por la Despenalización del Aborto) zusammengetragen, die sich für die Freilassung dieser Frauen einsetzt.

In El Salvador ist seit 1998 jede Abtreibung grundsätzlich verboten, auch wenn die Gesundheit der werdenden Mutter gefährdet sein sollte. Selbst in dem spektakulären Fall der lebensbedrohlich erkrankten Beatriz, deren Schicksal im Jahr 2013 die Weltöffentlichkeit bewegte, konnte erst mit erheblicher Verzögerung und auf Anordnung des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein Kaiserschnitt durchgeführt werden, der das Leben der Mutter rettete.

Aufgrund dieser Gesetzgebung fürchten sich Frauen davor, bei einer Schwangerschaft medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, mit sehr hohen Risiken für ihre eigene Gesundheit. Ärzte und Pflegepersonal sind nämlich verpflichtet, beim geringsten Verdacht einer Abtreibung Anzeige zu erstatten, um sich selbst vor einer Strafverfolgung zu schützen. Eine Folge ist, dass Frauen, die aufgrund einer Fehlgeburt ins Krankenhaus gebracht werden, dort verhaftet werden und Anklage erhoben wird. Häufig ist die Beweislage dürftig bis fehlerhaft, auf deren Grundlage die jungen und armen Frauen zu langen Haftstrafen verurteilt werden. 

Die Agrupación Ciudadana por la Despenalización del Aborto hat nun Petitionen der 17 Frauen beim Parlament eingereicht und fordert mit öffentlichen Aktionen ihre Freilassung. Salvadorianisches Recht sieht eine Möglichkeit der Begnadigung vor, wenn sich Legislative, Judikative und Exekutive einig sind – das Parlament ist die erste Instanz, die zustimmen muss. Bis jetzt hat es sich noch nicht dazu geäußert.