Josef Ackermann oder: Der zähe Abschied vom Amtsgeheimnis
Selten hat ein Abendessen für derartige öffentliche und mediale Aufmerksamkeit gesorgt wie jenes, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel am 22. April 2008 gab – nämlich für Josef Ackermann, seines Zeichens Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank bis Ende Mai 2012.[1]
Was aber ist eigentlich, so könnte man fragen, besonderes daran, wenn die Kanzlerin einen bedeutenden, ja vielleicht den bedeutendsten Wirtschaftsführer ihres Landes aus Anlass seines 60. Geburtstags mit seinen Freunden, Geschäftspartnern, Sponsorenempfängern und mit Journalisten zu sich ins Bundeskanzleramt einlädt? War das bloß business as usual, war es ein übliches Kanzlerabendessen zum informellen Meinungsaustausch mit Vertretern aus Wirtschaft und Kultur – oder ist es ein Beleg für den beherrschenden Einfluss der Finanzlobbyisten auf die Regierungspolitik? Wurde hier sogar amtsmissbräuchlich die gebotene Trennlinie von Öffentlichem und Privatem überschritten und das Bundeskanzleramt aus serviler Gefälligkeit für Herrn Ackermann zweckentfremdet?
Dies aufzuklären war der Anlass für eine Anfrage der Autoren nach dem deutschen Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Das Informationsfreiheitsgesetz: Öffentliche Kontrolle der Macht
Das Informationsfreiheitsgesetz steht in der Tradition des US-amerikanischen Freedom of Information Act (FOIA), der 1964 unter Präsident Lyndon B.