Ausgabe Februar 2012

Guttenberg oder der „Sieg der Wissenschaft“?

Ein Jahr nach Beginn des schnellen Falls des Karl-Theodor zu Guttenberg schien es uns geboten, einen der größten Skandale der „Berliner Republik“ zu bilanzieren. War Guttenbergs Fall tatsächlich jener „Sieg der Wissenschaft“ über die Politik, als der er gefeiert wurde? Und wie sehen die Folgen und Konsequenzen im Feld der Wissenschaft wie der Politik heute aus? Auf Anregung der „Blätter“-Redaktion setzte sich derjenige mit dieser Frage auseinander, der mit seiner Rezension des Guttenbergschen Plagiats den Stein erst ins Rollen gebracht hatte, nämlich der Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano. – D. Red.

Zur Plagiatsaffäre ist im Grunde alles gesagt, inzwischen auch von fast allen. Ich möchte im Folgenden daher nicht auf die Umstände des Rücktritts des Ministers und nicht auf den Zurückgetretenen eingehen. Vielmehr will ich die gängigen Deutungen der Affäre zum Anlass nehmen, das Verhältnis der Rechtswissenschaft zu Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu hinterfragen.

Ein Aufstand der Akademiker habe den Minister aus dem Amt gejagt. Die Wissenschaft habe „an Macht gewonnen“.[1] Es seien „die Nicht-‚Bild‘-Leser, die hier die Machtprobe gegen die ‚Bild-Zeitung’ und einen ‚Bild’-gestützten Umfrageliebling gewagt und gewonnen haben“.[2] So lauten die geläufigen Einordnungen. Und in der Tat: Die Wissenschaft hat in der Plagiatsaffäre eine entscheidende Rolle gespielt, indem sie der Verteidigung des Verteidigungsministers durch seine politischen Netzwerke beherzt entgegentrat. Am prägnantesten reagierte eine Erklärung Münchner Hochschullehrerinnen und -lehrer auf den Versuch der Bagatellisierung des offensichtlich gewordenen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie kritisierte die in der politischen Verteidigung angelegte These, „es habe sich bei dem Verhalten des Promovenden um ein Kavaliersdelikt wie Falschparken gehandelt, das im Wissenschaftsbetrieb allerorten üblich sei“. Die wissenschaftliche Arbeit werde jedoch „beträchtlich erschwert, wenn der Eindruck verbreitet wird, Plagiate im Wissenschaftsbetrieb seien ganz üblich und würden nur ausnahmsweise von Linksradikalen aufgedeckt“.[3] Dieser Auffassung schlossen sich in der Folge Hunderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, was maßgeblich zum Abgang des Ministers beitrug.

Das machte Guttenbergs Rücktritt aber noch lange nicht zu einem Sieg der Wissenschaft. Zwar hat der Skandal den Minister das Amt gekostet. Aber das Versagen des Wissenschaftssystems bleibt. Die Plagiatsaffäre weist an dieser Stelle weit über den spektakulären Einzelfall hinaus. Immerhin hat sie auch in der Rechtswissenschaft eine Selbstvergewisserung über das Grundverständnis der Profession angestoßen. Diese Reflexion bezieht sich derzeit in erster Linie darauf zu fragen, wie die Doktorandenausbildung so reformiert werden kann, dass es unwahrscheinlicher wird, eine allzu fehlerhafte Doktorarbeit mit summa cum laude zu bewerten, und dass es wahrscheinlicher wird, Plagiate aufzudecken. Zu Recht hat Oliver Lepsius in dieser Debatte angemahnt, dass sich die juristische Ausbildung nicht auf die Vermittlung dogmatischen Wissens beschränken darf. Um den Juristinnen und Juristen den Blick auf das Verhältnis von Gesellschaftsstruktur und Recht zu eröffnen, ist vor allem die langjährige Schwächung der Grundlagenfächer Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte und Rechtstheorie zu revidieren.[4]

Die Rechtswissenschaft hat damit wichtige Fragen in den Blick genommen. Die zentrale Frage, die die Affäre aufwirft, hat sie bislang aber nicht gestellt: Welches Maß an Kolonialisierung durch Politik und Ökonomie darf die Rechtswissenschaftswelt zulassen, ohne dass ihre Autonomie und ihre gesellschaftliche Funktion untergraben werden?

Die Universität als Kadettenanstalt der Finanzmärkte

Rechtswissenschaft und rechtswissenschaftliche Qualifikationsarbeiten werden derzeit weniger durch die Auseinandersetzung mit der Rolle des Rechts in der Gesellschaft geprägt als durch das Bestreben, den herrschenden ökonomischen und politischen Verhältnissen zuzuarbeiten. Das führt zu einer problematischen Entfremdung von Recht und Gesellschaft.

Ein Beispiel für eine solche Entfremdung ist die Entwicklung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main. Law and Finance ist im Zivilrecht des Fachbereichs mittlerweile dominierend. Zu den interessierten Wirtschafts- und Politikkreisen bestehen engste Verbindungen. Das Mitglied im Vorstand des Institute for Law and Finance (ILF) der Universität Frankfurt Andreas Cahn hat eine Dresdner-Bank-Stiftungsprofessur inne; Theodor Baums, Gründungs- und Vorstandsmitglied des ILF und Mitglied der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“, war lange Jahre mit einer DekaBank/Helaba-Stiftungsprofessur ausgestattet. Das Ziel der Ausbildung am ILF wird auf der Homepage des Instituts klar definiert: „Wir versorgen unsere Studierenden mit einem Sprungbrett für ihre Karrieren in internationalen Unternehmen, Banken, Kanzleien, Buchhaltungs- und Wirt­schaftsprüfungsunternehmen.“[5] Die Liste von Promotionsarbeiten, die Theodor Baums in den letzten Jahren betreut hat, beinhaltet Arbeiten zum „Outsourcing bei Kapitalanlagegesellschaften“ bis zu „Legal Problems of Credit Derivatives“; reflektierende Arbeiten zur Krise, in die die Finanzmärkte die Staaten gestürzt haben, fehlen. Auch eine kritische Bestandsaufnahme der weitgehenden Nichtbefolgung des „Corporate Governance Kodex“ bzw. der Opt Outs, die er allzu leicht ermöglicht, sucht man vergebens.[6] Natürlich muss eine Universität ihren Studierenden auch das Rüstzeug für eine prekariatsfreie Berufstätigkeit vermitteln. Das darf aber nicht zu karrieristischen und monofunktionalen Engführungen verleiten. Am ILF ist der Verzicht auf den Anspruch der Reflexion über die gesellschaftliche Dimension des eigenen Tuns Programm. Die Universität wird zur Kadettenanstalt der Finanzmärkte. Dabei stand Frankfurt einmal für eine Tradition kritischen Zivilrechts. Rudolf Wiethölter, der Doyen der „kritischen Rechtswissenschaft“,[7] der Gesellschaftstheorie und Rechtswissenschaft zusammendenkt, hat an diesem Fachbereich über Jahrzehnte gelehrt. Mit dieser Tradition hat das Frankfurter Zivilrecht im Zuge verschiedener Neubesetzungen gebrochen.

Auch bundesweit herrschen in der Rechtswissenschaft Wirtschafts- und Regierungsnähe. An dieser Stelle ist eine Vergewisserung über das zulässige Maß von Verstrickungen dringend geboten. Die Rechtswissenschaft muss die Grundlagen von Nähe und Distanz zu Politik und Wirtschaft neu bedenken. „Wissenschaftliche Praxis“ ist mehr als das korrekte Setzen von Fußnoten.

Die verlorene Autonomie der Rechtswissenschaft

„Die Universität“, so der Soziologe Rudolf Stichweh, „ist weder eine kirchliche Einrichtung noch eine Staatsanstalt, noch ein privatkapitalistisches Wirtschaftsunternehmen […]. Die Universität ist in einer ersten Annäherung eine Einrichtung der Gesellschaft, die in alle Bereiche der Gesellschaft hineinzuwirken versucht und die zugleich von allen gesellschaftlichen Kommunikationsbereichen auch unabhängig sein muss.“[8] Freilich hat es schon immer Anlehnungskontexte der Wissenschaft an benachbarte Funktionsbereiche gegeben. Zentral für das angemessene Verhältnis von Nähe und Distanz der Wissenschaftsorganisation zu den benachbarten Funktionssystemen ist aber, dass es nicht zu einseitigen Überwältigungen kommen darf.

Die Frage, ab wann man davon sprechen muss, dass die Durchdringung der Wissenschaft durch die Systemlogiken von Politik wie Wirtschaft den Grad inakzeptabler Fremdbestimmung angenommen hat, stellt sich strukturanalog zu dem, was Jürgen Habermas als Kolonialisierungstendenzen beschrieben und für das Verhältnis von Politik und Wirtschaft zur Lebenswelt entwickelt hat. Das verbindende normative Anliegen ist die Eindämmung von Übergriffen durch die Systemimperative von Wirtschaft und Politik auf gesellschaftliche Autonomiebereiche. Wendet man diese generalisierte Aussage auf die Autonomie der Wissenschaft an, ist festzuhalten, dass das Verhältnis der Wissenschaft zu Politik und Wirtschaft in dem Maße die sozialpathologischen Formen einer systemischen Kolonialisierung annimmt, wie Bestandteile der Wissenschaftsausübung „durch die monetäre Umdefinition von Zielen, Beziehungen und Diensten […] sowie durch die Bürokratisierung von Entscheidungen, Pflichten und Rechten, Verantwortlichkeiten und Abhängigkeiten“ aus den Strukturen der Wissenschaftswelt herausgebrochen werden.[9]

Im extremsten Fall handelt es sich nicht mehr um freie Rechtswissenschaft, sondern um die Mediatisierung der Rechtswissenschaft durch die Obrigkeiten der Nachbarsysteme Wirtschaft und Politik. Wann genau schlägt aber der Normalfall der Inter­dependenz in den pathologischen Fall systemischer Kolonialisierung um?

Zunehmende Interessenverflechtungen

Diese Kernfrage freier Rechtswissenschaft nach einem angemessenen Verhältnis von Nähe und Distanz zu Wirtschaft und Politik stellt sich bei den unterschiedlichsten Kooperationsformen. Dazu einige Beispiele:

Die strategischen Interessen des Mäzens Google Inc., der seit 2011 ein von Berliner Universitäten gegründetes Internet-Institut mit mehr als vier Mio. Euro fördert, liegen offen zu Tage. Auch Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen der Humboldt-Universität und des Hamburger Hans- Bredow-Instituts sollen im Institut neben rechtlichen Fragen Themen der internetbasierten Innovation und der Internet policy bearbeiten. Das Leitziel ist vorgegeben: ein „freies und offenes Internet“.[10] Google Inc. sei als Finanzier lediglich in einer Förder-GmbH aktiv; ein Vertreter dieser GmbH sei zwar im acht- bis zehnköpfigen Kuratorium der das Institut tragenden Forschungs-GmbH vertreten, genieße aber keine Sonderrechte.[11] Entspricht es denn den tatsächlichen Arbeitsgepflogenheiten des Instituts, dass eine Einbeziehung von Google-Mitarbeitern in die wissenschaftliche Arbeit nicht erfolgt? Genügt der Hinweis auf die formale Ausgestaltung der Verträge, um den informalen Abhängigkeiten und Denkdisziplinierungen zu begegnen? Macht nicht schon die Organisation eines Wissenschaftsinstituts in Form einer Kapitalgesellschaft deutlich, dass die Wissenschaft hier zum Merchandisinginstrument umfunktioniert wird?

Der Völkerrechtler Christian Tomuschat reiste 2003 im Auftrag von DaimlerChrysler nach Argentinien, um für das Unternehmen zu untersuchen, ob Mercedes-Benz Argentina (MBA) in die Praxis der desaparición (des „Verschwindenlassens“) verwickelt war. Er kam zu dem für das Unternehmen nicht ungünstigen Ergebnis, dass es keine Belege für die Richtigkeit der These gebe, dass Mitarbeiter von MBA sich schuldig gemacht hätten.[12] Angesichts zahlreicher Indizien für eine Involvierung des Werkes in die Verbrechen, die Tomuschat leichtfertig übergeht, nennt die „Neue Zürcher Zeitung“ Tomuschats Bericht ein „Parteigutachten“ und notiert „ein starkes Bestreben, seinen Auftraggeber DaimlerChrysler als Rechtsnachfolger von MBA vom Vorwurf der Anstiftung und Gehilfenschaft bei Diktaturverbrechen in Argentinien zu entlasten“.[13] Und die „Frankfurter Rundschau“ hält es für einen Skandal, „dass sich ein einst renommierter Wissenschaftler dafür hergibt“.[14] Ist die Beteiligung an einer solchen Mission mit quasi-gerichtlichem Beweiswürdigungsauftrag, deren Initiierung jedenfalls konzernseitig eine klare PR-Strategie zugrunde lag, mit dem Selbstverständnis freier Rechtswissenschaft vereinbar? Würde die Integrität der Wissenschaft nicht gewinnen, wenn es auch hier Transparenzregeln gäbe, die über eine Nebentätigkeitsanzeige an den Dienstherrn hinausgehen und die es wie bei Bundestagsabgeordneten öffentlich sichtbar machen, welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich wann von wem und in welcher Höhe ihre Rechtsauffassungen vergolden lassen?

Seit 2004 hat das Auswärtige Amt aus dem Stabilitätspakt Afghanistan insgesamt fast elf Mio. Euro für Justizprojekte verschiedener Anbieter bereitgestellt. Daraus werden unter anderem juristische Trainingsmaßnahmen des Heidelberger Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPI) finanziert, die unter der Leitung des Völkerrechtlers Rüdiger Wolfrum stehen. Das MPI führt ähnliche Projekte auch im Sudan, im Irak, in Chile, der Mongolei, Ägypten und Indonesien durch. Im Projekt „Globaler Wissenstransfer – Afghanistan“ arbeiten derzeit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.[15] An Fortbildungsveranstaltungen zum Strafverfahren nehmen, so die Beschreibung des Projektes im Internet, neben Richtern und Staatsanwälten „inzwischen auch Strafverteidiger, höhere Polizei- und Gefängnisbeamte sowie ausgewählte Studenten“ teil.[16] Für verschiedenste Projektarbeiten hat das Institut ausweislich seines Tätigkeitsberichts allein im Jahr 2009 fast zwei Mio. Euro vom Auswärtigen Amt als Drittmittel erhalten.[17] Dass aus von der Exekutive geförderten „Wissenstransfers“ finanzielle Verstrickungen entstehen, ist evident. Dass das Institut bei seinen Akquisemaßnahmen in einen Wettbewerb um Finanzmittel mit anderen Forschungsinstituten und Entwicklungshilfeorganisationen tritt, erhöht den Druck, sich konform mit den Interessen der Geldgeber zu verhalten. Diese Verstrickungen werfen viele, sehr grundsätzliche Fragen auf: Wie kann sichergestellt werden, dass das Institut, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts ohne Sorge um das gegenseitige Vertrauensverhältnis die völkerrechtlichen Positionen der Finanziers unabhängig bewerten können? Ist es Zufall, dass man vergeblich nach kritischen völkerrechtlichen Analysen des Instituts zu Rechtsfragen des Kundus-Einsatzes sucht? Wo sind die Analysen des MPI, die die Untersuchungen des „Third World Approaches to International Law“ (TWAIL)[18] und die postkolonialen Studien zum Anlass nehmen würden, um die eigene Rolle und Funktion beim „globalen Wissenstransfer“ zu hinterfragen? Ist es so einfach mit Art. 1 Absatz 2 der Satzung der Max Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, wonach die Institute der Gesellschaft „die wissenschaftliche Forschung frei und unabhängig“ zu betreiben haben, in Einklang zu bringen, dass ein MPI als Subunternehmer des Auswärtigen Amtes beim Training auswärtiger Staatsgewalten fungiert? Wo ist hier die Grenze? Wäre es „freie und unabhängige Forschung“, wenn das MPI zukünftig im Auftrag des Auswärtigen Amtes nach den afghanischen Polizei- und Gefängnisbeamten auch libysche Grenzschützer im Umgang mit Bootsflüchtlingen im Mittelmeer trainiert?

Der Europarechtler Ingolf Pernice – der auch einer der Gründungsdirektoren des Google-Instituts ist – wurde nach einem Bericht der „Welt“ durch einen Doktoranden schon 2010 auf einige problematische Textübernahmen in der Dissertation des damaligen Bundesministers der Verteidigung, Karl-Theodor zu Guttenberg, hingewiesen. Er sei trotz des Anfangsverdachts der Sache nicht weiter nachgegangen. „Wie viele andere“, so rechtfertigt er gegenüber der Zeitung sein Schweigen, habe er ihn „für einen guten Politiker gehalten“. Er sei sich zudem sicher gewesen, dass, „wenn dies an die Öffentlichkeit kommt, es den Minister den Posten kosten könne“.[19] Auch wenn man in Rechnung stellt, dass diese Schweigepraxis ihren Hintergrund auch in einer gemeinsamen akademischen Schulenzugehörigkeit und daraus resultierender Solidarität haben dürfte: Müsste man nicht erwarten, dass die Integrität der Rechtswissenschaft höher gestellt wird als eine Ministerkarriere? Kommt hier nicht eine „Kultur der Kumpanei“[20] zum Ausdruck, die nach Strukturveränderungen verlangt? Müsste es nicht, wie Hans Michael Heinig und Christoph Möllers gefordert haben, Konsens sein, dass bei groben Verstößen gegen Grundregeln der Wissenschaft „die kollegiale Solidarität endet“?[21] Wie kann, um es zusammenzufassen, eine von Wirtschafts- und Exekutivinteressen durchsetzte und in Finanzabhängigkeiten verstrickte Rechtswissenschaft ihre Autonomie bewahren und ihre gesamtgesellschaftliche Funktion erfüllen?

Der akademische Muff

Ihre Entfremdung von der Gesellschaft konnte die Rechtswissenschaft mit ihrem „Sieg über die Politik“ in der Plagiatsaffäre jedenfalls nicht überwinden. Was die Gesellschaft von der Rechtswissenschaft hält, hat sie in Hunderten von Mails, Anrufen und „wutschnaubende[n] Briefe[n] auf Karopapier von Absendern, die sonst nie die Distanz zur Universität überwunden hätten“[22], kundgetan. Der häufigste Vorwurf lautete sinngemäß: „Sie haben einen Mann, der uns versteht, aus Gründen, die wir nicht verstehen, ans Messer geliefert.“ Diesen Einwand darf man keinesfalls leichtfertig wegwischen, im Gegenteil, man muss ihn verstehen. Denn dahinter verbirgt sich ein echtes Dilemma: Der Minister hatte den Menschen nicht nur das Gefühl gegeben, die komplexe Welt könne in simplen Formeln beschrieben werden, nein, er hatte auch bei vielen den Eindruck erweckt, es gehe ihm um das Wohl jedes Einzelnen. Die Wissenschaft dagegen, besonders die Rechtswissenschaft, vermittelt dieses Gefühl nicht. Sie wird nicht als Teil der Lösung gesellschaftlicher Probleme, sondern als Teil des zu lösenden Problems wahrgenommen.

Und die Briefe schreibenden Wutbürger haben nicht Unrecht: Die Rechtswissenschaft ist als Elitenwissenschaft Teil des Problems. Sie ist massiv verstrickt in Herrschaftszusammenhänge. Ihre Strukturen sind undemokratisch und hierarchisch. Sie befindet sich nicht, wie es Jacques Derrida zu Recht von der Universität gefordert hat, in kritischer Distanz zur „Staatsmacht […], zu ökonomischen Mächten (den Unternehmen und dem internationalen Kapital), zu medialen, ideologischen, religiösen und kulturellen Mächten“,[23] sondern hat sich mit ihnen gemein gemacht.

Der akademische Muff ist vielschichtig und er wird wieder unter den Talaren versteckt. Tatsächlich erlebt der Talar bei den universitären Abschiedszeremonien heute eine Renaissance.[24] Das bringt die Entfremdung von Gesellschaft und Wissenschaft auf den Punkt.

Das Ende des Pluralismus

Es ist wohl kein Zufall, dass die beiden großen Plagiatsaffären der Rechtswissenschaft in den letzten Jahren von der „Kritischen Justiz“ aufgedeckt wurden.[25] Die Rechtswissenschaft zeichnet sich heute zunehmend durch ihre monokulturelle Diskursstruktur aus. Pluralistische Forschung stößt auf Widerstände. Peer Review-Verfahren und Exzellenzambitionen vertragen sich nur schwer mit intellektueller Grenzgängerei. Kritische Kolleginnen und Kollegen werden früh aussortiert, marginalisiert und als Outlaws exkludiert. Schon bei den Assistententagen kann man die Mechanismen der Disziplinierung und der Etablierung von Reflexionsstopps studieren: Everybody‘s Darling ist das Leitbild der rechtswissenschaftlichen Bodypolitics. Querdenkerinnen und -denker wie Cornelia Vismann und Fabian Steinhauer werden zu Nachbardisziplinen oder, wie Rainer Maria Kiesow, ins Ausland abgeschoben. Kritische Rezensionen erscheinen unter Pseudonym, um die eigene Karriere nicht zu gefährden.[26] Empathische Teilnahme am Kampf der Anteilslosen führt in der Rechtswissenschaft schnell in die eigene Anteilslosigkeit.[27]

Zwar stand die Rechtswissenschaft, anders als die Kunst, noch nie im Verdacht, dasjenige Funktionssystem der Gesellschaft zu sein, das es darauf anlegt, „Chaos in die Ordnung zu bringen“.[28] So ist es denn auch grundsätzlich keine neuartige Entwicklung, dass unorthodoxe Stimmen in der Rechtswissenschaft in der Minderheit sind.[29] Das war in Weimar nicht anders als in der Bonner Republik. Die Situation der Rechtswissenschaft in der Berliner Republik ist in dieser Hinsicht also nicht grundlegend neu. Und doch gibt es einen strukturellen Unterschied, den man mit Talcott Parsons und Gerald Platt formulieren kann, für die die Autonomie der Universität darin gründet, dass sie in plurale Anschlusskontexte eingebettet ist und die „Unterstützung verschiedener Gesellschaftssegmente“ erfährt.[30] Wissenschaftsfreiheit, überspitzt formuliert, ist die Pluralisierung der Unfreiheit und die dadurch ermöglichte Wahlfreiheit. Die Sozialkontakte der Wissenschaft dürfen, richtet man sich an diesem Autonomiebegriff aus, nicht bei den wirtschaftlichen und politischen Entscheidungszentren monopolisiert werden. Die Rechtswissenschaft muss auch zu anderen Funktionssystemen, zu sozialen Bewegungen, zu NGOs und zu den zivilgesellschaftlichen Akteuren Kontakte halten. Sie muss auch an den Emanzipationskämpfen der Anteilslosen Anteil nehmen.

Die auf Exzellenz getrimmte und zugleich vom politischen Spardiktat gebeutelte Rechtswissenschaft meint, sich diesen Pluralismus immer weniger leisten zu können. Während selbst in Weimar für unorthodoxe Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zumindest Nischenplätze vorhanden waren, werden durch die heutigen Hochschulentwicklungspläne die letzten Refugien widerständiger Wissenschaftspraxis getilgt. Das hat in der Unterfinanzierung einen externen Anstoß. Hinzu kommt aber auch das Selbstverschulden einer Wissenschaft, die den Ausgang aus ihrer Unmündigkeit nicht zu wagen bereit ist.

In der allgemeinen Orientierung an „Kennziffern – Studierquoten, Studiendauern, Abschlusszahlen, Drittmittelsummen“[31] greift ein Managerialismus der Rechtswissenschaft Raum. Berufungen werden von positiven Assessments durch Unternehmensberatungen abhängig gemacht. 08/15 wird zum akademischen Standardmaß. Auf der Ebene der Institution herrscht eine Orientierung an akademischen Großprojekten vor. Wissenschaftliche Reputation wird vorrangig durch die Integrationsfähigkeit in solche Verbünde bestimmt. Unorthodoxe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden in diesem Wissenschaftsbusiness als Risiko wahrgenommen. Sie sind nicht gut in die Netzwerke reziproker Begutachtung eingebunden und bilden widerständige Störfaktoren im Exzellenzrad. In Evaluationsverfahren drohen ihre Projektanträge den ersten Stein des Anstoßes zu bilden, der dazu führen kann, dass jahrelang erarbeitete Cluster-, Sonderforschungsbereichs- und Forschergruppenanträge mit einem Federstrich zur Makulatur werden.

Das Exzellenz-, Drittmittel- und Kennziffernfieber ist die Immunreaktion einer Rechtswissenschaft, die über keine Abwehrkräfte mehr verfügt und von der Versagung ihres Existenzminimums geschwächt ist. Politisch gedemütigt, auf Betteltour in die freie Wirtschaft beordert und ihrer pluralistischen Restbestände beraubt, ist es an der Zeit, dass sich die Rechtswissenschaft die Frage nach den Minimalbedingungen ihrer Autonomie stellt.

Die Plagiatsaffäre hat sie blamiert bis auf die Knochen. Dass die Rechtswissenschaft deshalb, wie Gustav Seibt formuliert hat, „viel Groll vom Publikum aushalten muss“, ist kein Wunder. Denn das „Malheur hätte vermieden werden können, wenn die Eigengesetzlichkeiten der Forschung den unbedingten Respekt genossen hätten, den sie brauchen“.[32] Unter den gegenwärtigen Bedingungen und den gegebenen Abhängigkeitsstrukturen kann die Rechtswissenschaft ihre Autonomie jedenfalls kaum wahren. Ihrer Verantwortung für Studierende und Gesellschaft kann sie nur unzureichend nachkommen.

„Die realen Auswirkungen der wissenschaftlichen Austrocknung des Gesamtsystems Wissenschaft und Universität“, schrieb der Frankfurter Rechtswissenschaftler Peter-Alexis Albrecht vor zwei Jahren in der FAZ, „werden sich insgesamt erst in zwei oder drei Jahrzehnten zeigen.“[33] – Diese Prognose, muss man heute korrigieren, war zu optimistisch.

Die herrschende Selbstbedienungspolitik

Wenn die Plagiatsaffäre also kein „Sieg der Wissenschaft“ war, was dann? Die „konkrete und anschauliche Wertedebatte“,[34] die die Plagiatsaffäre ausgelöst hat, stellt sich als eine gesellschaftliche Wertekollision dar. Max Weber hat die moderne Gesellschaft als das Produkt eines „Kampfes der Götter der einzelnen Ordnungen und Werte“[35] bezeichnet. Die moderne Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass ihre ausdifferenzierten Funktionssysteme unterschiedliche Werte und Erwartungsnormen hervorbringen. Die Werte der Wissenschaft sind mit den Werten der Politik nicht per se identisch.

Postdemokratische Politik, die in raffinierter Form zuletzt gar versucht, noch den Umgang mit ihrer Unglaubwürdigkeit zu einem Glaubwürdigkeitsattribut umzudeuten,[36] verletzt nicht einfach die Regeln des politischen Anstands, sondern greift respektlos in andere gesellschaftliche Wert- und Autonomiesphären über. Dabei auftretende Rechtsbrüche werden als Stilfragen und Kavaliersdelikte bagatellisiert: Das Dissertationswesen wird zur Mehrung des politischen Reputationskapitals ausgebeutet, Plagiierung als Jedermannschummeln oder neuer Oxford-Style verharmlost. Kostspielige Geschenke avancieren zum „Schmiermittel zwischen Wirtschaft und Politik“.[37] Und die Amigos der Wirtschaft finanzieren Familienheime und Urlaube.

Die Plagiatsaffäre ist so ein Baustein postdemokratischer Desillusionierung, in der Politik nur noch der äußeren Form nach demokratisch betrieben wird, in der die sozioökonomischen Realitäten faktisch aber nicht mehr zur Disposition der Gesellschaft stehen. Die Netzwerke aus Politik und Wirtschaft verfolgen zunehmend ihre Partialinteressen ohne Respekt vor den gesellschaftlichen Werten.[38] Demokratie ist damit immer weniger Mittel der Selbstregierung der Regierten, sondern ein Selbstbedienungsinstitut der Regierenden.

Das hat kein Pardon verdient. Die Dekadenz, wie sie im Umgang mit der Plagiatsaffäre sichtbar zu Tage getreten ist, verrät Wissenschaft und Demokratie. Die emanzipierte Gesellschaft wird nur als Emanzipation gerade von solch postdemokratischen Herrschaftsformen gedacht werden können.

 

[1] Roland Preuss und Tanjev Schultz, Guttenbergs Fall. Der Skandal und seine Folgen für Politik und Gesellschaft, Gütersloh 2011, S. 184.

[2] Ulrike Winkelmann, Sieg der Wissenschaft, in: „Der Freitag“, 1.3.2011.

[3] Robert Stockhammer und 60 weitere Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, Schreiben an den Bayerischen Staatsminister Wolfgang Heubisch vom 22.2.2011, abgedruckt in „Der Freitag“, 23.2.2011. Die Anspielung auf die Entdeckung durch „Linksradikale“ nimmt ein Zitat des heutigen Bundesministers des Inneren Hans-Peter Friedrich vom 16.2.2011 auf, der die Öffentlichmachung der Plagiate in der Dissertation des Ministers einen „politisch motivierten Angriff von ganz linksaußen“ und eine „politische Sauerei“ nannte. Entspricht es der politischen Gepflogenheit, für solch einen Vorwurf bis heute eine Entschuldigung schuldig zu bleiben?

[4] Vgl. Oliver Lepsius, Nie war sie so dogmatisch wie heute, in: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ), 18.5.2011.

[5] ILF, Our Goals, www.ilf-frankfurt.de (Übersetzung d. Verf.).

[6] Vgl. Theodor Baums, abgeschlossene Dissertationen, www.jura.uni-frankfurt.de.

[7] Rudolf Wiethölter, Rechtswissenschaft. Funk-Kolleg Recht, Frankfurt a. M. 1968.

[8] Rudolf Stichweh, Autonomie der Universitäten in Europa und Nordamerika, in: Jürgen Kaube (Hg.), Die Illusion der Exzellenz, Berlin 2009, S. 38-49, hier: S. 41, Hervorhebung im Original.

[9]    Vgl. Jürgen Habermas, Theorie des kommunikativen Handelns, Bd. 2, Frankfurt a.M. 1981, S. 476.

[10] Vgl. Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft, Leitbild, www.hiig.de.

[11] Zur Institutsstruktur Johannes Schneider, Google eröffnet Institut an der Humboldt-Uni, in: „Der Tagesspiegel“, 27.10.2011.

[12] Dagmar Deckstein, Keine Beteiligung an Verbrechen der Militärdiktatur, in: „Süddeutsche Zeitung“ (SZ), 8.12.2003.

[13] Andreas Wysling, Mercedes-Benz und Argentiniens Junta, in: „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ), 16.1.2004.

[14] Stephan Hebel, Daimlers schwarzer Persilschein, in: „Frankfurter Rundschau“ (FR), 9.12.2003.

[15] MPI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Globaler Wissenstransfer, www.mpil.de.

[16] MPI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Fair Trial Trainings, www.mpil.de.

[17] MPI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Tätigkeitsbericht 2008 und 2009, S. 485, www.mpil.de.

[18] Vgl. Bhupinder Chimni, International Institutions Today: An Imperial Global State in the Making, in: „European Journal of International Law“ 2004, S. 1-37.

[19] Manuel Bewarder, Er hätte früher auffliegen können, in: „Die Welt“, 27.11.2011.

[20] Hans Michael Heinig und Christoph Möllers, Kultur der Kumpanei, in: FAZ, 23.3.2011.

[21] Hans Michael Heinig und Christoph Möllers, Kultur der Wissenschaftlichkeit, in: FAZ, 20.4.2011.

[22] Oliver Lepsius, Die Causa Guttenberg als interdisziplinäre Fallstudie, in: ders. und Reinhart Meyer-Kalkus (Hg.), Inszenierung als Beruf. Der Fall Guttenberg, Berlin 2011, S. 7-17, hier: S. 7.

[23] Jacques Derrida, Die unbedingte Universität, 2001, S. 14.

[24] Vgl. Vanessa Dähn, Abschied im Talar, DRadio Wissen vom 20.12.2011, http://wissen.dradio.de.

[25] Der erste Plagiatsaufdecker war Benjamin Lahusen, Goldene Zeiten. Anmerkungen zu Hans-Peter Schwintowski, Juristische Methodenlehre, in: „Kritische Justiz“, 4/2006, S. 398-417.

[26] Vgl. Reinhard Müller, Freiheit wohin bist du entschwunden? In: FAZ, 29.1.2009.

[27] Vgl. Jacques Rancière, Das Unvernehmen, Frankfurt a. M. 2002, S. 89 ff.

[28] Theodor W. Adorno, Minima Moralia (1951), in: Gesammelte Schriften 4, Frankfurt a. M. 1998, S. 143.

[29] Vgl. aber Kritische Justiz (Hg.), Streitbare Juristen. Eine andere Tradition, Baden-Baden 1988.

[30] Talcott Parsons und Gerald Platt, Considerations on the American academic system, in: „Minerva“ 4/1968, S. 497-523, hier: S. 521.

[31] Jürgen Kaube, Vorwort: Die falsche Reform, in: ders. (Hg.), a.a.O., S. 7-13, hier: S. 7.

[32] Gustav Seibt, Bitterer Sieg, in: „Süddeutsche Zeitung“, 3.3.2011.

[33] Peter-Alexis Albrecht, Einheit von Lehr- und Lernfrustration, in: FAZ, 10.12.2009.

[34] Oliver Lepsius, Die Causa Guttenberg, a.a.O., S. 7-17, hier: S. 9.

[35] Max Weber, Wissenschaft als Beruf (1917/1919), in: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, hg. von Johannes Winckelmann, 6. Aufl., 1985, S. 582-613, hier: S. 604.

[36] „Ich habe mich aufrichtig und auch von Herzen dafür entschuldigt und wiederhole das auch noch einmal gerne hier in diesem Hohen Hause. Ich glaube, das ist das Signal, das man geben kann, wenn man Fehler gemacht hat“, so Guttenberg in der Bundestagssitzung vom 23.2.2011, vgl. Plenarprotokoll 17/92, S. 10362.

[37] Colin Crouch, Die neue Elite bestimmt den Kurs, in: „Cicero“, 18.10.2011.

[38] Vgl. Frank Schirrmacher, Bürgerliche Werte: „Ich beginne zu glauben, dass die Linke recht hat“, in: FAZ, 15.8.2011.

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