Täglich riskieren Migranten bei dem Unterfangen, das Mittelmeer in Richtung Europa zu überqueren, ihr Leben. Eine bereits drei Jahre zurückliegende, gescheiterte Überfahrt 11 somalischer und 13 eritreischer Staatsbürger hat nun Rechtsgeschichte geschrieben.
Insgesamt 231 Migranten gerieten im Mai 2009 bei ihrem Versuch, in Schlauchbooten von Libyen nach Italien zu gelangen, in internationalen Gewässern in Seenot. Doch sie hatten Glück: Der italienische Grenzschutz nahm sie an Bord und rettete ihnen damit das Leben. Doch statt die Migranten zur 35 Meilen entfernten italienischen Insel Lampedusa zu bringen, lieferte sie der Grenzschutz auf Anweisung des italienischen Innenministeriums gegen ihren Willen den libyschen Behörden in Tripolis aus – ohne sich zuvor nach ihren Namen, ihrer Herkunft und dem Grund der Überfahrt zu erkundigen.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat nun am 23. Februar 2012 im Fall „Hirsi Jamaa und andere gegen Italien“ nicht nur diese Zurückweisung durch die italienischen Behörden verurteilt. Erstmals hat ein Völkergerichtshof auch die exterritoriale Geltung der Menschenrechte auf Hoher See abschließend bestätigt.