Die Ökonomisierung der Fürsorge
Wenn dieser Tage vielerorts über das drohende Scheitern der Folgekonferenz von Rio geargwöhnt wird, ist damit vor allem die ökologische Frage gemeint. Doch das Konzept der „nachhaltigen Entwicklung“, das 1992 in der „Agenda 21“ in Rio de Janeiro international vereinbart wurde und um dessen globale Umsetzung nun erneut in Rio verhandelt wird, ist vielschichtiger: Es geht von der Unteilbarkeit der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension einer nachhaltigen Gesellschaftsentwicklung aus.
Schon der Brundtland-Bericht der UN-Kommission für Umwelt und Entwicklung, in dem vor 25 Jahren das Konzept der „nachhaltigen Entwicklung“ erstmals ausformuliert wurde, stellte die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Gefordert wird darin eine Entwicklung,„die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“[1]Dauerhafte Entwicklung sei im Wesentlichen „ein Wandlungsprozess, in dem die Nutzung von Ressourcen, das Ziel von Investitionen, die Richtung technologischer Entwicklung und institutioneller Wandel miteinander harmonieren und das derzeitige und künftige Potential vergrößern, menschliche Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen.