Mord ist Mord

Olaf Standke über die Todesstrafe in den USA

  • Olaf Standke
  • Lesedauer: 1 Min.

Die an bizarr-gruseligen Kapiteln reiche Geschichte der Todesstrafe in den USA bekam unlängst Zuwachs der besonderen Art: In Oklahoma musste eine Exekution abgebrochen werden, weil es Probleme mit der Giftinjektion gab. Der Delinquent starb erst nach 43 Minuten unter starken Schmerzen an einem Herzinfarkt. Für Russell Bucklew, der am Mittwoch als Mörder hingerichtet werden sollte, führte das zu einem unerträglichen Wechselbad der Gefühle: Gleich mehrmals verfügten Gerichte Vollstreckung und Aufschub. Am Ende des Tages war sogar eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichts in Washington denkbar.

Allerdings nicht über die Todesstrafe an sich, sondern über die Frage, ob Exekutionen mit Giftspritze zulässig sind, wenn sie möglicherweise eine besonders qualvolle letzte Stunde auslösen. Schließlich verbietet der achte Verfassungszusatz jedwede »grausame und ungewöhnliche Bestrafung«. Was mit Blick auf die in den USA von einer Mehrheit in Politik wie Bevölkerung grundsätzlich nicht in Frage gestellte ultimative Todesstrafe schon zynisch anmutet. In einer Umfrage sprachen sich gerade fast zwei Drittel für die Beibehaltung des staatlich sanktionierten Mordens aus. Aber humaner wollten sie es dann doch haben - also nicht Giftspritze, sondern lieber elektrischer Stuhl oder Gaskammer.

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