Nachbarn müssen Wärmedämmung dulden

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam. Hausbesitzer müssen künftig eine Wärmedämmung am Haus ihres Nachbarn dulden, auch wenn diese in ihr Grundstück hineinragt. Einer entsprechenden Änderung des Nachbarrechtsgesetzes stimmte der Landtag am Mittwoch mit breiter Mehrheit zu. Allerdings muss der Nachbar eine Entschädigung zahlen und die Dämmung darf nicht weiter als 25 Zentimeter in das andere Grundstück ragen. So soll eine energetische Sanierung von Altbauten ermöglicht werden, auch wenn eine Hauswand direkt an der Grundstücksgrenze steht. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal