Am 6. Mai 2013 beginnt vor dem Oberlandesgericht München (OLG) der Prozess gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und die drei anderen Angeklagten. Draußen vor dem Justizzentrum bewegen sich seit dem frühen Morgen Hunderte von Menschen. Es wird live übertragen. Und es wird demonstriert – nicht nur gegen den Mordterror der rechtsradikalen Vereinigung, sondern auch gegen den amtlichen Umgang mit dem NSU-Komplex. Dazu zählt der viel zu kleine Gerichtssaal, der nur 100 Zuschauern und Journalisten Platz bietet. Die Hauptverhandlung war um drei Wochen verschoben worden. Als Hausordnung verfügte das OLG unter anderem: „Das Lagern und Campieren auf dem Gelände des Strafjustizzentrums ist verboten. – Es ist untersagt: Waffen, gefährliche Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden könnten, mitzuführen; Flaschen sowie Trinkbehältnisse aus Glas mitzubringen; Klappstühle oder Leitern mitzubringen; Trillerpfeifen oder Megaphone mitzubringen.“
Hier bereits zeigt sich: Die Justiz verliert unter dem öffentlichen Ansturm Überblick und Maßstäbe. Dabei soll der Prozess rechtsstaatliche Normalität demonstrieren – das jedenfalls war der Plan. Der unappetitliche NSU-Komplex soll beendet und begraben werden, indem man ihn juristisch abschließt. Der Prozess ist somit auch politisch intendiert.