Seit über 50 Jahren wird über Sinn und Unsinn der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren in der Bundesrepublik gestritten, ohne dass es zu gravierenden Veränderungen gekommen wäre. Nun erklärte das Bundesverfassungsgericht mitten im Wahlkampf den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften aus dem Ehegattensplitting für verfassungswidrig und entschied, dass die Regelung auch auf eingetragene Partnerschaften ausgeweitet werden müsse – dem kam die schwarz-gelbe Koalition kurz vor der Wahl nach.
Dennoch kocht die Frage um den besonderen Schutz der Ehe im Wahlkampf weiter hoch: Wollte die Union – wie noch immer die FDP – das Ehegattensplitting lange in seiner jetzigen Form beibehalten, fordert sie nun dessen Ausbau zu einem Familiensplitting, bei dem die Kinderfreibeträge auf die Höhe der Freibeträge der verheirateten Eltern angehoben werden sollen. Bei einer vierköpfigen Familie wären damit mehr als 33 000 Euro steuerfrei. SPD und Grüne hingegen fordern eine Einschränkung des Splittingvorteils, die Linkspartei sogar dessen Abschaffung. Doch trotz aller wiederkehrenden Debatten spricht vieles dafür, dass die jüngste Reform vorerst die einzige gravierende Änderung bleiben wird, obwohl es an Kritik und an Alternativen nicht mangelt.