Streit um YPF: Argentinien lehnt Schiedsleute ab

Kandidaten für internationales Schiedsgericht wird Parteilichkeit und Diktaturvergangenheit vorgeworfen

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Sitz der CISID/CIADI im Weltbank-Komplex in Washington
Sitz der CISID/CIADI im Weltbank-Komplex in Washington

Buenos Aires. Der argentinische Staat hat die vom spanischen Erdölunternehmen Repsol ernannten Schiedsrichter für die Schlichtung im Streit

um die Verstaatlichung des Energiekonzerns YPF abgelehnt. Die Begründung, so die argentinische Nachrichtenagentur Télam, seien vermeintliche Parteilichkeit und Diktaturvergangenheit der beiden für das Schlichtungsverfahren ernannten Schiedsleute.

Ende 2012 hatte das spanische Unternehmen das Schiedsgesuch beim Internationalen Schiedsgerichtshof zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (CIADI) eingereicht. Grund war die Enteignung von 51 Prozent der Marktanteile am damaligen Tochterunternehmen, dem Öl- und Gaskonzern YPF. Dies hatte die Regierung von Präsidentin Cristina Fernández per Gesetz im Mai bestimmt. Die Ernennung der Schlichter für das Tribunal des Schiedsgerichts erfolgt mit gegenseitiger Einwilligung der Verfahrensteilnehmer. Argentinien sollte nun Gegenvorschläge machen.

In seiner Begründung legt der argentinische Staat Zweifel an der politischen Vergangenheit des durch den Investor berufenen Chilenen Francisco Orrego Vicuña dar. Ihm wird die Nähe zu den ehemaligen Machthabern der Militärdiktatur von Augusto Pinochet (1973-1990) vorgeworfen. Zudem hatte Orrego Vicuña Ende der neunziger Jahre gegen die Auslieferung Pinochets an Spanien ausgesagt. Der langjährige Diktator stand damals wegen des Vorwurfs der Verbrechen an der Menschlichkeit während der chilenischen Diktatur in London unter Hausarrest. Orrego Vicuña war bereits dreimal Schiedsrichter in Verfahren der Schlichtungsinstitution CIADI, in denen Argentinien zur Zahlung von mehreren Hundert Millionen Euro verurteilt worden war. Alle Urteilssprüche wurden jedoch wegen Verfahrensfehlern des Chilenen annulliert. In der Erklärung wird dies als "einzigartig in der Geschichte des CIADI" bezeichnet.

Der zweite Kandidat, der zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts ernannt wurde, ist Claus von Wobeser. Der mexikanische Jurist und Vizepräsident des Internationalen Schiedsgerichtshofs (ICC) hat nach Angaben Argentiniens Geschäftsbeziehungen zum Anwaltsbüro Freshfield Bruckhaus Deringer unterhalten, das die Interessen von Repsol im Rechtsstreit gegen den argentinischen Staat um die Nationalisierung des Öl- und Gaskonzerns YPF vertritt.

Die Enteignung des ehemaligen Mehrheitsaktionärs Repsol, die als Maßnahme zur Förderung der Produktion fossiler Rohstoffe auf argentinischem Boden und wegen mangelnder Investitionen begründet wurde, führte bereits zu einer EU-Klage vor der Welthandelsorganisation. Im Schlichtungsverfahren gegen den argentinischen Staat fordert Repsol Kompensationszahlungen in Höhe von 10,5 Milliarden US-Dollar für die Nationalisierung von YPF. Argentinien lehnt dies ab. Das Schiedsgericht der Weltbankgruppe soll hier vermitteln.