Der Streit um das geistige Eigentum
Das geplante internationale Handelsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) hat im vergangenen Jahr weltweit heftigen Widerstand provoziert – sowohl im Netz als auch auf der Straße. Die teilnehmenden Staaten planten damit, global gültige Standards zum Schutz geistigen Eigentums und scharfe Sanktionen im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zu etablieren. Die Kritiker befürchteten, dass das Abkommen massive Eingriffe in die Privatsphäre und Einschnitte in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehen würde. Auch wenn das Europäische Parlament das Abkommen schließlich dank der Proteste mit großer Mehrheit ablehnte – der Konflikt um das Urheberrecht in der digitalen Welt ist damit nicht vom Tisch. Im Gegenteil: Anfang Oktober wurde bekannt, dass daas geplante Europäisch-Kanadische Handelsabkommen CETA ähnliche Strafen für Copyright-Verletzungen vorsieht wie zuvor ACTA.[1] Der Streit um das Urheberrecht geht damit in eine neue Runde. Derzeit ist keine Lösung in Sicht, die den unterschiedlichen Interessensgruppen – Nutzern, Verwertern und Urhebern – gerecht werden könnte. Im Zentrum des Konflikts steht dabei der Begriff des geistigen Eigentums und das Recht des Urhebers.
Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht begann jedoch nicht erst mit der Verbreitung des Internet.