Umleitungen ins Wohngebiet

Kommunen

  • Lesedauer: 1 Min.
Kommunen dürfen Umleitungen bei Straßenarbeiten auch durch Wohngebiete führen.

So urteilte am 30. April 2014 das Verwaltungsgerichts Koblenz (Az. 5 L 302/14.KO). Es wies den Eilantrag eines Anwohners aus Meisenheim (Kreis Bad Kreuznach) ab, der sich wegen der viel befahrenen Umleitung durch sein Wohngebiet von Lärm und Staub beeinträchtigt fühlte. Die Umleitung wegen der Arbeiten an einer anderen Straße sei zeitlich begrenzt. Der Mann müsse zudem nur das Verkehrsaufkommen hinnehmen, das für die Anwohner der gesperrten Straße sonst üblich sei, urteilte das Gericht. Dagegen kann der Mann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. dpa/nd

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