Dresden: Revision vor dem Oberlandesgericht erfolgreich

addn.me 06.06.2012 13:20 Themen: Antifa Blogwire Repression
Ende Mai hat das Oberlandesgericht der Revision eines Studenten stattgegeben, der im Dezember letzten Jahres zu einer Geldstrafe über 300 Euro verurteilt worden war. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte sich an der "Verhinderung eines genehmigten Aufzugs" am 19. Februar 2011 beteiligt haben soll. Urteile wie dieses lassen erkennen, dass das politisches Klima im Freistaat häufig dazu führt, aus politischen Gründen rechtstaatliche Grenzbereiche zu überschreiten. Erst in der vergangenen Woche hatte das gleiche Gericht die umstrittene Funkzellenabfrage für zulässig erklärt.
Wie das Bündnis "Dresden Nazifrei" mitteilt, hat das Dresdner Oberlandesgericht am 25. Mai der Revision eines 22jährigen Studenten stattgegeben und das Verfahren zurück an das Amtsgericht verwiesen. Das Gericht kritisierte in seiner Begründung, dass das erstinstanzliche Urteil lediglich auf Annahmen und Vermutungen beruht habe und bei seiner Entscheidung "elemantare rechtsstaatliche Grundsätze" unbeachtet ließ, so Kristin Pietrzyk als Verteidigerin des Mannes.

Der Dresdner Amtsrichter Hajo Falk hatte den Studenten im Dezember vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt und sein Urteil mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit begründet. Die Tatsache, dass sich der Angeklagte nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern wollte, wertete das Gericht als Schuldeingeständnis und verurteilte ihn wegen der Verhinderung eines genehmigten Aufzugs einer "schützenswerten Minderheit". Mit seinem Urteil war der Richter dabei sogar über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Maß hinausgegangen.

Eine Sprecherin des Bündnisses begrüßte die Entscheidung des Gerichtes, "statt sich Sorgen um den Minderheitenschutz von Nazis zu machen, hätte der Richter sich lieber um ein angemessenes rechtsstaatliches Verfahren bemühen sollen". Auch Ringo Bischoff, Bundesjugendsekretär der verdi-Jugend, hofft, dass mit der Entscheidung vorerst diese Form "populistischer Rechtssprechung nach dem Law-and-Order Prinzip" beendet wird.
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Ergänzungen

Leseprobe

Zorn-Bürger 11.06.2012 - 20:49
Die Beweiswürdigung des Amtsgerichtes hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand.
...
Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag.
...
Diesen Anforderungen an die Beweiswürdigung wird das amtsgerichtliche Urteil nicht gerecht.

'Spaß'-Richter Hajo Falk hatte dem (schweigenden) Angeklagten vor 40 Prozeßbeobachtern vorgeworfen, er (Falk) sei ja nicht auf einer Mehlsuppe dahergeschwommen und der Angeklagte müsse ja die Blockade gewollt haben - schließlich habe er ja nicht zwei ALDI-Beutel dabei gehabt. So sieht in Dresden 'im Namen des Volkes' die Rechtssprechung aus:
Keine zwei ALDI-Beutel dabei, also schuldig.

Noch unerforscht sind potentielle Urteile bei Vorweisen von einem ALDI-Beutel oder doch 2 von einem anderen Discounter. Aber uns stehen ja noch ca. 60(!) Straf-Verfahren in Sachen Nichtrechte-Menschen-Ansammlung Löffler-Str./Reichenbachstr. bevor.
Da werden sich doch solch wichtigen Gesichtspunkte noch klären lassen ....

kotzkotzkotz