HH: Erster Prozesstag gegen Kieler Antifa

www.antifa-kiel.org 28.07.2013 15:47 Themen: Antifa Repression
+++ 100 Genoss_innen begleiten Kieler Antifaschisten zum Prozesstermin in HH-St. Georg +++ Prozess nach einer Zeugenvernehmung vertagt +++
Am Freitagmorgen des 27. Juli 2012 trafen sich ab 8 Uhr bis zu 100 solidarische Genoss_innen am Hamburger Hachmannplatz um einen Kieler Antifaschisten zum Amtsgericht St. Georg zu begleiten, dem im Zusammenhang mit den antifaschistischen Gegenaktivitäten zum Hamburger Neonazi-Aufmarsch vom 2. Juni 2012 Körperverletzung an einem Polizisten und Widerstand vorgeworfen wird. Am Gericht angekommen wurde ein Redebeitrag verlesen, in dem der brutale Polizeieinsatz vom 2.6.2012, darunter auch der der Anklage zu Grunde liegende frühabendliche Polizeiübergriff am Hauptbahnhof, in Erinnerung gerufen sowie die politischen Beweggründe des Angeklagten, den vor einigen Monaten erlassenen Strafbefehl nicht zu akzeptieren, dargelegt wurden. Selbiger Text wurde als Flugblatt im Umfeld der Demo verteilt. Am Gerichtsgebäude prangte zudem passend zum Tag die Parole "Gegen Staat und Justiz".

Am Rande der Demo und in der Nähe des Gerichts trieben sich mit Stephan Buschendorff und Walter Hoeck aus dem Umfeld der "German Defence League" eine zeitlang auch zwei Faschisten herum, die versuchten die Demonstrant_innen abzufilmen und zu fotografieren. Das bescheidene Ergebnis ihrer Recherchebemühungen, das sie mittlerweile via soziale Netzwerke öffentlich gemacht haben, dürfte die Betroffenen jedoch nicht sonderlich beunruhingen.

Der Prozess selbst begann damit, dass der Anwalt des angeklagten Antifaschisten die improvisierten Taschen- und Körperkontrollen der Justizwachen am Eingang des Gerichtssaals beanstandete, was die Richterin darauf mit der Demo und der sich am Amtsgericht befindlichen Parole rechtfertigte. Desweiteren stellte die mangelnde Platzanzahl im Verhandlungszimmer ein Problem dar, weil sich draußen noch jede Menge Menschen befanden, die sich das bürgerliche Schauspiel nicht entgehen lassen und den Genossen im Gerichtssaal unterstützen wollten. Die Richterin lehnte den anwaltlichen Antrag auf Verlegung in einen größeren Saal ab. Schlussendlich wurde durch das Zusammenrücken der Zuschauer_innen ermöglicht, dass bis zu 16 Menschen in den Saal passten und den den Prozess begleiten konnten.

Nach der Standartprozedur des Abfragens der Personalien und der Verkündung der Anklage, bekam der Genosse die obligatorische Gelegenheit sich zur Sachlage zu äußern. In einer Prozesserklärung verneinte der Genosse diese und legte seine politischen Beweggründe und eine persönliche Bewertung des Spektakels dar. So äußerte er in der Erklärung u.a., sich keine Illusionen über vermeintliche "Rechtsstaatlichkeit" zu machen. Dies veranlasste die Staatsanwältin dazu, zu betonen, dass es ihr sehr wohl darum ginge, "die Wahrheit" aufzudecken und einen "fairen Prozess" zu führen. Außerdem thematisierte der Angeklagte die auch diesem Fall angewandte Prozedur des Umdeutens von Polizeigewalt in angebliche Gewalt gegen Polizist_innen.

Es folgte ein ausführlich begründeter Antrag des Verteidigers des Angeklagten, der die freiheitsentziehende Maßnahme und den formalen Ablauf der Geschehnisse am 2. Juni 2012 und insbesondere die Rechtmäßigkeit des gesamten Einsatzes auf dem Bahnhofsvorplatz juristisch bezweifelte während dessen sich der Vorfall ereignete und daher die Anklage als unbegründet zurückwies. Richterin und Staatsanwältin folgten diesem Antrag nicht. Anschließend erfolgte die Befragung des ersten Polizeizeugen Fritsche, der am besagten Tag als Teil einer Brandenburger Einheit an der brutalen Festnahme des Genossen beteiligt gewesen war. Er tritt im Verfahren als Geschädigter auf und hatte sich sogar dazu hinreißen lassen, einen Antrag auf Schmerzensgeld zu stellen. Dieser wurde in der vorliegenden Form aber selbst von der Richterin als substanzlos bewertet und daraufhin vom vermeintlich Geschädigten verworfen. Immer wieder kam es während der Aussage des Polizeizeugen zu Unmutsbekundungen der Zuschauer_innen, worauf die Richterin Ordnungsstrafen androhte. Im weiten Verlauf seiner Aussage mutmaßte der Zeuge über den u.a. angeklagten Widerstand, dass dieser durch die Fixierung des Genossen hervorgerufen worden sein könnte, der sich seines Erachtens aufgrund von Schmerzen eingedreht hatte und
deshalb nur durch drei Beamte habe festgenommen werden können.

In Laufe der weiteren, detailierten Vernehmung des "Geschädigten" durch den Anwalt begannen dessen Darstellungen, in denen er sich oftmals nur noch schemenhaft an den Tag erinnern konnte, zu wackeln. Sowohl bezüglich des angeblichen Angriffs auf ihn, welcher der Festnahme vorangegangen sein soll und nun als Körperverletzung angeklagt ist, als auch des Aktes der Festnahme, von der der Angeklagte verschiedene Verletzungen im Gesicht davongetragen hat, traten vermehrt Ungereimheiten in seiner Version der Dinge auf. Die Brutalität der Festnahme wiederum wurde seitens der Verteidigung durch Fotos und ein ärztliches Attest untermauert. Zudem wurden Polizei-eigene Videoaufnahmen gezeigt, die zeitlich natürlich erst nach der eigentlichen Festnahme und den angeblichen Taten des Genossen beginnen, jedoch das schikanöse Verhalten der Polizisten gegenüber dem Angeklagten nach der Festnahme dokumentieren, was den Zeugen in Erklärungsnot brachte.

Nach knapp drei Stunden wurde der Prozess nach der Zeugenvernehmung aus Zeitgründen für diesen Tag beendet und weitere Termine festgelegt. Der Verhandlung soll nach einem nur formalen und daher unbedeutenden sogenannten "Sprungtermin" am 9. August am 29. August um 9 Uhr sowie am 17. September um 10 Uhr mit der Befragung der Polizeizeugen Winzer und Busse fortgesetzt werden.

Insgesamt kann resümiert werden, dass der erste Prozesstag deutlich schlechter hätte laufen können. Die durch die polizeilichen Darstellungen geschilderte Sachlage scheint bisher weder von der Staatsanwaltschaft noch seitens der Richterin abschließend als
feststehend bewertet zu werden und der politischen Einordnung des Prozesses konnte durch die Solidemo und den Angeklagten selbst Gehör verschaffen werden. Es waren für einen Freitagmorgen erfreulich viele solidarische Begleiter_innen vor Ort und der Saal durchgängig bis auf den letzten Platz gefüllt. Die mobilisierenden Gruppen und der Angeklagte selbst zeigten sich dafür dankbar. Man wird sehen, wie es am 29.8. weitergeht. Antifaschistische und Antirepressionsgruppen kündigten eine weitere kritische Begleitung auch der nächsten Verhandlungstage bereits an.
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Prozesserklärung / Amtsgericht HH-St. Georg

Angeklagter 28.07.2013 - 16:45
Ich bin heute angeklagt, weil mir auf Grundlage der Aussagen dreier Polizisten vorgeworfen wird, am Abend des Aufmarsches von etwa 600 Neonazis am 2. Juni 2012 in Hamburg-Wandsbek am Hamburger Hauptbahnhof einen dieser Polizisten mit einer abenteuerlichen Schlag-Knie-Kombination angegriffen und verletzt zu haben und mich bei der anschließenden Festnahme zur Wehr gesetzt zu haben. Vorausgegangen sei meinem angeblichen Angriff der Versuch seiner Polizeieinheit, mich und andere als Antifaschist_innen ausgemachte Personen durch Umzingelung davon abzuhalten, in das Bahnhofsgebäude zu gelangen, das etwa zeitgleich von abreisenden Neonazis passiert worden sein soll.

Wir werden im Laufe des Prozesses voraussichtlich noch Polizei-eigene Videoaufzeichnungen von der Abführung meiner Person zu Gesicht bekommen, die nicht zufällig erst nach den vermeintlichen Handlungen, die mir vorgeworfen werden, einsetzen, aber trotzdem eine andere Version des Geschehens als naheliegender erscheinen lassen: Da physischer Widerstand ohne übernatürliche Kräfte nahezu eine Sache der Unmöglichkeit ist, wenn drei gepanzerte Personen ihre volle Körperkraft einsetzen, um eine ungepanzerte Person auf dem Boden zu fixieren, wird es wohl auch keinen entsprechenden Widerstand gegeben haben. Und wenn der angebliche Täter, also ich, mit blutiger Nase über den Bahnhofvorplatz und vorsätzlich gegen eine Schiebetür geschubst wird, drängt sich der Verdacht auf, dass irgendeine Art von Schlagkombination wohl kurz zuvor eine Körperverletzung hervorgerufen hat, Empfänger und Absender in den der Anklage zu Grunde liegenden Aussagen aber offensichtlich vertauscht wurden. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass ich anschließend während einer Odyssee durch verschiedene Polizeiwachen, Gefangenenzellen und Amtszimmer noch etwa fünf Stunden meiner Freiheit beraubt wurde.

Nun könnte ich empört feststellen: "Mir ist hier ganz offensichtliches Unrecht widerfahren, dies ist ein Skandal!" Und diesen gelte es nun mit der Kundtat meines Wissens über die tatsächliche Vorgänge am frühen Abend des 2.6., Tatort Hauptbahnhof, aufzudecken, um vor dem unabhängigen Gericht seine Richtigstellung zu erwirken. Dies ist aber nicht die vordergründige Motivation, die mich veranlasst hat, Widerspruch gegen den für Gericht und Staatsanwaltschaft äußerst komfortablen, weil arbeitssparenden und im nicht-öffentlichen Raum zum Ziel führenden, Strafbefehl einzulegen, den ich vor ein paar Monaten erhalten habe. Denn dagegen, mir als linker Antifaschist, der hier auch nicht vor hat, seine politischen Überzeugungen und damit auch nicht die selbstredende Teilnahme an den Gegenaktivitäten zum Naziaufmarsch am 2.6. zu leugnen, vor Gericht realistische Chancen auszumalen, sprechen durch zahllose Fälle unterfütterte Erfahrungswerte. Diese veranlassen mich im Gegenteil leider dazu, anzunehmen, dass bürgerliche Gerichte spätestens bei der heutigen Konstellation – unbelehrbarer linker Trotzkopf vs. drei im Verprügeln von Demonstrant_innen und seinem juristischen Nachspiel wohl erfahrene Angehörige einer kasernierten Truppe Bereitschaftspolizist_innen – schnell mal seine vorgebliche Unabhängigkeit verliert und Judikative und Exekutive eine letztlich kaum verwunderliche Interessengleichheit bei der Wahrung ihrer Sicherheit und Ordnung beweisen. Eine Aussage meinerseits würde somit kaum mehr als den Zweck erfüllen, als den Schein einer unvoreingenommen und jenseits politischer Interessen urteilenden Gerichtsbarkeit zu wahren, um am Ende trotzdem der Einheitsaussage des von Beruf aus glaubwürdigen polizeilichen Gegenübers zu unterliegen.
Ein Fünkchen Hoffnung, hier heute vielleicht trotzdem noch meinen Kopf ein Stück weit aus der Schlinge zu winden, setze ich wenn überhaupt darin, dass die drei Brandenburger Kollegen, die uns später noch im Gerichtssaal beehren werden, dann vielleicht doch nicht so routiniert sind, wie bei der am 2.6. unter Beweis gestellten in Perfektion praktizierten Disziplin des Aufmischens von Demonstrant_innen. Für einen Genossen hat dieser eher die Regel bestätigende Ausnahmefall ebenfalls im Zusammenhang mit dem 2.6.2012 im Februar ja immerhin überraschenderweise einen vorläufigen Freispruch bedeutet.

Aber was verspreche ich mir stattdessen davon, wenn ich mich im Vorfeld des Prozesses für die Anklagebank entschieden habe, obwohl dies wohl einer der letzten Orte ist, an dem man für Gewöhnlich gerne Platz nimmt? Nun, ich bin es leid, dass das Gelaber von der zunehmenden Gewalt gegen Polizist_innen, dass auch im Nachklang des 2.6. mal wieder, z.B. unter erheblicher Beihilfe der rechtspopulistischen "Deutschen Polizeigewerkschaft", durch die Mainstream-Medien geisterte, unwidersprochen hinzunehmen. Insbesondere dann, wenn auch meine zu erwartende Verurteilung u.a. den Zweck hat, Zahlen herbeizuführen, die dieses Märchen dann statistisch belegen sollen. Dass die Aussagekraft solcher Beweisführungen über tatsächliche Verhältnisse dann auch tatsächlich der eines Märchens gleichkommt, bezeugen u.a. die heute zu verhandelnden Geschehnisse: Polizeiübergriffe, wie sie ganz alltäglich alle möglichen Menschen erleiden müssen, die sich den nicht selten auch willkürlichen Spielregeln der selbstherrlichen Hüter_innen der bürgerlichen Ordnung nicht fügen wollen – z.B. aus politischen Gründen oder weil sie lieber ihren eigenen, viel besseren Regeln vertrauen – oder dies gar nicht können – etwa weil ihnen das hierzu nötige Kleingeld oder das richtige Ausweisdokument fehlt – gehen nicht als solche in die öffentliche Wahrnehmung ein. Im Gegenteil: Ist dem Kollegen bei einem Einsatz mal wieder Faust oder Knüppel über das gesetzlich gebilligte Maß hinaus ausgerutscht, etwa weil das Feindbild passte oder ihm nicht die gewünschte Unterwerfung entgegengebracht wurde, ist die Anzeige mit umgekehrten Vorzeichen schnell geschrieben, die Aussage abgestimmt, die herzzerreißende Pressemitteilung über die Polizei als Opfer inkl. Forderung nach "drastischen Strafen durch die Justiz" und keinen "Kuschelskurs mit Antifaschisten" in Umlauf gebracht und das Urteil damit bereits weitestgehend festgeschrieben. Und – voilà : Obwohl die Straße ein anderes Lied zu singen weiß, nimmt in den Parlamenten, den Medien, an den Stammtischen und wahrscheinlich sogar in der polizeilichen Selbstwahrnehmung nun nicht mehr Polizeigewalt, sondern Gewalt gegen Polizist_innen zu.

Aber auch eine andere Funktion eint bürgerliches Märchen und Propaganda à la DPolG und Verbündete: Beide arbeiten bewusst mit Unwahrheiten, die gezielt verbreitet und so penetrant wiederholt werden, dass selbst der nüchterne Verweis auf das überdeutliche Verhältnis von 450 während des Polizeieinsatzes am 2.6. verletzten Antifaschist_innen gegenüber 19 angeblich verletzten Beamten nicht mehr gegen deren Horrorszenario eines "in Schutt und Asche gelegten Stadtteils Wandsbek" anzukommen weiß. Aber es ist nicht nur der polizeiliche Eigennutz nach belieben die Sau raus lassen zu dürfen, der dahinter steht, sondern es geht vielmehr noch auch um eine übergeordnete gesellschaftliche Zielsetzung. Das Zerrbild des zunehmend geschundenen Opfers Polizeibeamte_r und die Lüge von dem Ansteigen von Kriminalität und Gewalt sind die propagandistische Vorbereitung dafür, ohne breiten gesellschaftlichen Widerspruch auf gesetzgebender Ebene das Feld der polizeilichen Befugnisse immer mehr auszuweiten, das Strafmaß zu erhöhen sowie Grundrechte einzuschränken und auszuhöhlen. Ziel solcher Maßnahmen ist es natürlich nicht, das Leben der Menschen sicherer zu gestalten, wie dann suggeriert wird, sondern einen staatlichen Kontroll- und Repressionsapparat zu installieren, der die herrschende Ordnung selbst dann in der Lage ist aufrecht zu erhalten, wenn das soziale Konfliktpotenzial der gleichzeitigen Verarmungs- und Verunsicherungspolitik als Prävention und autoritäre Antwort auf die andauernde kapitalistische Weltwirtschaftskrise sich auch hier im Land der Profiteure einmal, in welcher Form auch immer, droht aufzubrechen, wie es – im Vergleich vielleicht etwas hinkend – anderswo längst der Fall ist.

Und an diesem Punkt lohnt es sich dann auch mal, kurz von der moralisierenden zur nüchternen Perspektive überzugehen: Denn solange es den beruflichen Tätigkeiten des_der Polizist_in inbegriffen ist, der Gesetzeslage entsprechend Wohnungslose von öffentlichen Plätzen zu vertreiben, rassistische Kontrollen durchzuführen, Abschiebungen zu vollziehen, Mieter_innen aus ihren Wohnungen zu räumen, Ladendiebe festzunehmen, von Zeit zu Zeit mal einen x-beliebigen Störenfried aus nichtigen Gründen zu erschießen oder eben Nazi-Demos durchzusetzen, kurzum: eine Ordnung zu hüten, die linke Aktivist_innen gemeinhin als menschenfeindlich ablehnen, herrscht zwischen diesen und der Polizei ein Interessengegensatz, den selbst die noch so ernst gemeinteste Deeskalationstrategie nicht in der Lage wäre, zu versöhnen. Folglich ist es kaum vermeidbar, dass linke Aktivist_innen und die Polizei von Zeit zu Zeit aneinandergeraten. Am heute zu verhandelnden Tag sind tausende Antifaschist_innen mit dem Ziel auf Hamburgs Straßen unterwegs gewesen, den Naziaufmarsch nach Möglichkeit zu verhindern. 4500 Polizist_innen wiederum waren damit beauftragt, ihn mit allen Mitteln möglich zu machen. Dieser Antagonismus wurde an diesem Tag in unzähligen Fällen physisch, in übergroßer Mehrheit zu Ungunsten der Meinigen.
Doch solange deutsche Neonazis in unfassbarer Regelmäßigkeit Menschen ermorden können, wie erst am Mittwoch letzter Woche wieder im bayrischen Kaufbeuren geschehen, als das Pack auf einem Volksfest einen 34-jährigen aus Kasachstan stammenden Mann aus rassistischen Gründen totprügelte und danach für ein Gros der örtlichen Bevölkerung die entscheidende Sorge gewesen zu sein scheint, dass es die Fortsetzung seiner Festwoche gefährdet sah, weiß ich, dass meine Wut und mein Verantwortungsbewusstsein, dabei nicht tatenlos zuzusehen, gegenüber der Angst vor drohender Gefährdung meiner körperlichen Unversehrtheit und staatlicher Bestrafung obsiegen wird und auf welcher Seite ich auch das nächste Mal stehen werde, wenn die Polizei den Mördern den Weg bahnt und ihnen die Möglichkeit gibt, das ideologische Hintergrundgebrüll zu dem allein seit 1990 mindestens 184-fachen neonazistischen Töten in der BRD auf die Straße zu tragen.

Mein Dank gebührt den Genoss_innen, die mich hier heute im Gerichtssaal unterstützen und allen Menschen, die trotz Polizeigewalt und Repression weiter für ein soziales Miteinander aller in grenzenloser Gleichheit, Freiheit und Solidarität aufbegehren. Insbesondere möchte ich aus aktuellem Anlass denjenigen Anwohner_innen meine Hochachtung aussprechen, die in den vergangenen Wochen eindrucksvollen Widerstand gegen rassistische Polizeischikanen in Altona geleistet haben. Damit möchte ich schließen und habe ansonsten keine weiteren Worte zu der nun folgenden tragisch-komischen Vorstellung zu verlieren.

Namen und Adressen

.. 29.07.2013 - 09:14
Adressen der beiden Nazis:

Stephan Buschendorff wohnt zusammen mit seiner ebenfalls faschistischen Frau Anja in der Kokerstraße 7, Lübeck,

Walter Hoeck in der Heimfelder Straße 11 (zusammen mit Barbara Jiske).

es ist sehr beunruhigend

opfa 29.07.2013 - 09:19
der bericht mit den bildern auf facebook ist aber doch sehr beunruhigend.
wir wissen doch selbst wie schnell man dann infos von leuten bekommt.
es ist auch mehr als erschreckend wie in der letzten zeit namen bilder und zusammenhänge aus antifaschistischen zusammenhängen hier auf indymedia und in facebook veröffentlicht wurden.
die probleme die unsere betroffenen genosseinnen jetzt haben sind nicht zu unterschätze.
zu einigen gerichtsprozessen dürften es noch einige andere schwierigkeiten geben.