NZ: Hauptanklage nicht erfolgreich

October 15 Solidarity 20.03.2012 17:25 Themen: Repression Weltweit
Der Prozess gegen vier Aktivist_innen in Neuseeland ist heute zu Ende gegangen. Nach fast 20-stündiger Beratung haben sich die Geschworenen nicht auf ein Urteil im Hauptanklagepunkt der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung einigen können.
Damit findet zunächst keine Verurteilung in diesem Punkt statt, die Staatsanwaltschaft hat jedoch zumindest theoretisch die Möglichkeit, das Verfahren wieder neu aufnehmen zu lassen. Passiert das nicht, sind die Vier damit effektiv freigesprochen.

Alle Angeklagten wurden allerdings in etwa der Hälfte der weniger schwerwiegenden Anklagepunkte wegen Verstößen gegen das Waffengesetz für schuldig befunden. Drei von ihnen wurden in 6 Anklagepunkten schuldig gesprochen, der Vierte in 5 Punkten. Über das Strafmaß in diesen Punkten wird das Gericht im Mai entscheiden. Bis dahin sind alle auf freiem Fuß.

Der Prozess geht auf eine landesweite Razzia am 15. Oktober 2007 zurück. Mehr zu den Hintergründen und der Entstehung des Prozesses hier:  http://de.indymedia.org/2012/02/325139.shtml

In 21 Verhandlungstagen, in denen über 80 Zeugen gehört und stundenlange Überwachungsvideos von im Wald versteckten Kameras gezeigt wurden, hatte die Staatsanwaltschaft versucht, das Bild von drei Männern und einer Frau zu zeichnen, die dafür trainiert hätten, mit Waffengewalt ein Gebiet, das bis Ende des 19. Jahrhunderts dem Stamm der Tuhoe gehört hatte, zurückzuerobern. Nur die Verteidigung des Hauptangeklagten Tame Iti hatte politisch argumentiert und mehrere Zeugen aufgerufen, die dem Gericht die Geschichte des Landraubs an den Tuhoe erläuterten.

Die Schwierigkeiten der Geschworenen, sich auf einen Schuldspruch oder Freispruch zu einigen, werden vermutlich auch mit der komplizierten Gesetzeslage zu tun haben. Den Angeklagten musste keine direkte Mitgliedschaft in der angeblichen kriminellen Vereinigung nachgewiesen werden, wohl aber ein Bewusstsein über die Existenz der Gruppe und deren Ziele. Dabei änderten sich die angeblichen Ziele der Gruppe im Laufe des Verfahrens. Während es zum Ende hin hieß, das Ziel sei, die Ländereien zurückzuerobern, falls die entsprechenden Verhandlungen mit der Regierung über die Rückgabe scheitern sollten, war zu Beginn der Verhandlung allgemein die Rede von „Brandstiftung und Mord“. Von einem konkreten Plan, bestimmte Anschläge zu verüben, war zu keinem Zeitpunkt die Rede.

Eine Sprecherin der Solidaritätsgruppe erklärt: „Die Unfähigkeit der Geschworenen, zu einem Urteil zu kommen, ist für uns der Beweis, dass die Anklage nicht standgehalten hat. Mit einem Millionenaufwand sind jetzt nach Jahren ein paar Verurteilungen nach dem Waffengesetz erreicht worden, die auf illegalem Beweismaterial basieren“.

Ausführliche Prozessberichte finden sich hier:  http://www.scoop.co.nz/stories/HL1203/S00187/urewera-trial-no-verdict-on-criminal-group-charge.htm

Website der Soligruppe
 http://october15thsolidarity.info/
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Ergänzungen