Polizei Berichterstattung in Lübeck:

Feuerwehr 29.03.2012 22:40 Themen: Medien
Die Freie Radio Initiative Schleswig Holstein zu dem Vorhaben beim Offenen Kanal Schleswig Holstein anläßlich des Nazi Aufmarsches in Lübeck Polizisten senden zu lassen. Ein Präzedenzfall.
Am Mittwoch dem 28.03.2012 hat einer der zugunsten der Polizei von Ausschluss betroffenen Sendenden einen Antrag im vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Der OK Anstalt Schleswig Holstein soll vorläufig untersagt werden, zwei Polizisten am Tag des Naziaufmarschs am 31. März zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr Sendeplätze zur Verfügung zu stellen.

Rechtsanwalt Steffen Sauter, Hamburg vertritt den Sendenden und begründet den Antrag mit der „offensichtlichen Rechtswidrigkeit“ einer Berichterstattung über einen laufenden Polizeieinsatz durch zwei Polizisten sowie der sich in diesem Zusammenhang ergebenden Verletzung subjektiver Rechte des Antragstellers.

Die Freie Radio Initiative S-H erwartet nunmehr, daß auf gerichtlichem Wege erreicht werden kann, daß am 31. März beim Offenen Kanal Lübeck eine unabhängige Berichterstattung ohne Polizeibeeinflußung stattfinden wird.

Sollte auch dieser letzte Ausweg der Sicherstellung von Staatsferne der Berichterstattung scheitern, wird die seit August angemeldete und redaktionell vorbereitete, umfassende Berichterstattung aus den Zusammenhängen der Freien Radio Initiative nicht stattfinden. Ein solcher Rückzug erscheint für den Fall der Polizei-Eigen-Publizität auf den Wellen der OK S-H unumgänglich, da sonst der Eindruck entstünde, diese wäre durch die unabhängige Berichterstattung ummäntelt und legitimiert. Tatsächlich wäre ein Präzedenzfall der staatlichen Übernahme von Medien geschaffen, wie es im EU Mitgliedsland Ungarn schon die Regel geworden ist.

Freie Radioinitiative Schleswig-Holstein
Lübeck-Kiel, 29. März 2012


S.a.:  http://www.ltsh.de/presseticker/2012-03/21/13-37-57-046d/layout.html

Peter Eichstädt:

OK-Berichterstattung: Wettstreit der Fairness statt Verbot!

Zum offenen Brief des Bundesverbandes Freier Radios (BFR) zur Berichterstattung im Offenen
Kanal über eine Demonstration in Lübeck am 31. März erklärt der medienpolitische Sprecher der
SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Grundlage der Arbeit des Offenen Kanals ist das OK-Gesetz. Dort ist klar geregelt, dass
,,zugangsberechtigt zur Teilnahme am Offenen Kanal ist, wer in Schleswig-Holstein, der Freien
und Hansestadt Hamburg oder in der Region Syddanmark seine Wohnung oder seinen Sitz hat".
Das Gesetz verlangt zudem ,,einen chancengleichen Zugang". Das heißt: Niemand kann
ausgeschlossen werden ­ egal, für welchen Arbeitgeber sie beruflich tätig sind, auch wenn das
einigen nicht passt! Eine Zensur findet nicht statt, und das ist auch gut so.

Die Beiträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Sendeanmeldung
vergeben. Im Falle der Berichterstattung über die Demonstration am 31. März in Lübeck gab es
zwei Anmeldungen. Dass es sich bei der einen Gruppe um Polizeibeamten handelt, die in ihrer
Freizeit im OK berichten wollen, verstößt nicht gegen das Gesetz!

Deshalb durfte diesen die Nutzung des OK auch nicht versagt werden. Der Leiter des OK hat
jedoch beide Gruppen zu einem Gespräch eingeladen. Diese haben sich geeinigt, im stündlichen
Wechsel von der Aktion zu berichten. Dies wird der Breite des Bündnisses gegen Rechts in
Lübeck gerecht. Jede Gruppe ist jedoch frei in der Ausgestaltung ihrer Berichterstattung. So ist
das mit freier Presse! Kritisiert werden darf gerne hinterher.

Nach meinen Informationen werden bei der einen Gruppe nicht nur Polizisten zu Wort kommen,
auch an der Moderation sind andere beteiligt. Es sollen Stellungnahmen verschiedenster
Teilnehmer an der Demo eingespielt werden. Ob dies eine ,,der GdP genehme Berichterstattung"
wird, wie der BFR behauptet, muss danach bewertet werden.

Ich rate deshalb zu verbaler Abrüstung und mehr Gelassenheit. Die Regelung, die für die
wechselnde Berichterstattung gefunden wurde, verspricht jedenfalls eine breit angelegte
Berichterstattung, einen Wettstreit der Fairness. Dagegen ist nichts einzuwenden.
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@Steffan Sauter — q-Face