SP - 1. Mai - Stadt verbietet NPD-Aufmarsch
Die Stadt Speyer hat den für den 1. Mai 2012 angemeldeten NPD-Aufmarsch des "Nationalen und Sozialen Aktionsbündnisses 1. Mai" verboten.
Die Stadt begründet das Verbot unter anderem mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen der rechten Gruppierung und der Tatsache, dass die Veranstalter für ihre Demonstration auf einer Wegstrecke im Stadtgebiet von Speyer-West beharren. Es sei ein Marsch durch ein reines Wohngebiet in Speyer-West geplant. Der Anspruch der Anwohner auf Ruhe und Unversehrtheit ihres Eigentums sowie die Sicherheit der Demonstrationsteilnehmer sei höher zu bewerten als der Anspruch auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Meinungsäußerung.
Aufgrund dieser, in Anbetracht der Stärke der Versammlungsfreiheit, recht dünnen Begründung, ist zu erwarten, dass die Anmelder bei einer Klage vor einem Verwaltungsgericht erfolgreich sein werden und das Verbot gekippt wird.
Die Stadt Mannheim hat ebenfalls ein Verbot für den geplanten NPD-Marsch am 1. Mai ausgesprochen. Dem Verwaltungsgericht Karlsruhe liegt hierzu schun eine Klage des zuständigen Anwalts der Nazis vor. Mannheim begründet das Verbot damit, dass von Straftaten ausgegangen werden muss. Dies dürfte für die Richter ebenfalls kein Grund sein, das Versammlungsrecht aufzuheben.
In jedem Fall wird es sinnvoll sein, sobald eine Uhrzeit für die beiden Märsche feststeht, den Tag so zu planen, dass mensch sich erst in Speyer und dann in Mannheim einfindet, um beide Märsche erfolgreich zu verhindern.
KEIN FUßBREIT DEN FASCHISTEN !!!
RAUS AUF DIE STRAßE - AM 1. MAI !!!
Aufgrund dieser, in Anbetracht der Stärke der Versammlungsfreiheit, recht dünnen Begründung, ist zu erwarten, dass die Anmelder bei einer Klage vor einem Verwaltungsgericht erfolgreich sein werden und das Verbot gekippt wird.
Die Stadt Mannheim hat ebenfalls ein Verbot für den geplanten NPD-Marsch am 1. Mai ausgesprochen. Dem Verwaltungsgericht Karlsruhe liegt hierzu schun eine Klage des zuständigen Anwalts der Nazis vor. Mannheim begründet das Verbot damit, dass von Straftaten ausgegangen werden muss. Dies dürfte für die Richter ebenfalls kein Grund sein, das Versammlungsrecht aufzuheben.
In jedem Fall wird es sinnvoll sein, sobald eine Uhrzeit für die beiden Märsche feststeht, den Tag so zu planen, dass mensch sich erst in Speyer und dann in Mannheim einfindet, um beide Märsche erfolgreich zu verhindern.
KEIN FUßBREIT DEN FASCHISTEN !!!
RAUS AUF DIE STRAßE - AM 1. MAI !!!
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
QUELLE
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
egal — egalo